Erstellt am 18.11.2009 um 09:49 Uhr von Biggy
huberthasen genau so wird es sein, er löst sich auf und es gibt keinen mehr.Also wende dich an euren BR und mach ihm Feuer unter den Hintern falls sie keine Wahlen einleiten wollen. Sag ihnen du würdest dich als Wahlvorstandsmitglied zur Verfügung stellen, denn der BR benennt den Wahlvorstand.
Erstellt am 18.11.2009 um 10:12 Uhr von Sternburg
§ 21 BetrVG sagt sinngemäß:
Die Amtszeit endet automatisch spätestens am 31.05. des Jahres, in dem die regelmäßigen BR-Wahlen stattfinden, also 2010. Wenn bis dahin kein neuer BR gewählt ist, habt ihr ab dem 01.06. auch keinen mehr.
Ausnahmen kann es geben, wenn der BR zu dem Zeitpunkt noch nicht ein ganzes Jahr im Amt war, zB wegen Neuwahlen 'zwischendrin'.
Erstellt am 18.11.2009 um 10:19 Uhr von PTNetty
Seit wann besteht der BR denn? Also wann wurde er gewählt?
Ich frag nur im Hinblick auf BetrVG § 13 (3) 2 Hat die Amtszeit des BR zu Beginn des für die regelmäßigen BRWahlen festgelegten Zeitraums noch nicht 1 Jahr betragen, so ist der BR in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen BRWahlen neu zu wählen.