Guten Abend Zusammen,

wir haben einige KollegenInnen, die mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren.
Nach einigen Jahren geht unserer GF das Licht auf, Gespräche führen zu müssen (oder zu wollen??? ) Nein, BV dazu gibt es noch nicht...
Betroffen sind auch Leih- Zeitarbeiter, wie immer man es nennt.
Natürlich wird auch zumindest ein BR am Gespräch teilnehmen.

Aber führt der Entleiher das Gespräch oder der Verleiher?

Liege ich falsch wenn ich sage, das ist nicht zwingend Sache des Entleihers?

Oh jeh, ich finde es schon ziemlich doof, diese Worte "Ent- Ver..." zu verwenden, sind doch alles Kollegen :-(

Danke und Gruß
Sanne