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BEM - Sozialgesetzbuch IX : Auch für ANÜ durch den Entleiher?

S
Sanne
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend Zusammen,

wir haben einige KollegenInnen, die mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Nach einigen Jahren geht unserer GF das Licht auf, Gespräche führen zu müssen (oder zu wollen??? ) Nein, BV dazu gibt es noch nicht... Betroffen sind auch Leih- Zeitarbeiter, wie immer man es nennt. Natürlich wird auch zumindest ein BR am Gespräch teilnehmen.

Aber führt der Entleiher das Gespräch oder der Verleiher?

Liege ich falsch wenn ich sage, das ist nicht zwingend Sache des Entleihers?

Oh jeh, ich finde es schon ziemlich doof, diese Worte "Ent- Ver..." zu verwenden, sind doch alles Kollegen :-(

Danke und Gruß Sanne

5.23905

Community-Antworten (5)

I
Immie

17.11.2009 um 22:25 Uhr

@Sanne MM nach habt ihr damit nichts zu tun. Ihr solltet allerdings schnellstens eine BV abschliessen.

S
Sanne

17.11.2009 um 23:03 Uhr

Danke Immie,

das ist auch meine Denke ;-)

E
Erwin

17.11.2009 um 23:08 Uhr

@Sanne

Bei Leiharbeitnehmern führt der Verleiher (der ist der gesetzl. AG) diese Gespräche. Bei AU von Leiharbeitnehmern stellt i.d.R. der Verleiher auch "Ersatz".

R
rainerw

17.11.2009 um 23:52 Uhr

@Immi Ich deke mal nicht das Du eine BV meinst die in die Belange des MA mit seiner Firma beinhaltet?

I
Immie

18.11.2009 um 08:56 Uhr

@rainerw Ich habe deinen Satz zwar nicht so ganz verstanden... Ich meine eine BV BEM.

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