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Pausenregelung - bei einem 5,5 Std. Tag eine 0,5 stündige Pause willkürlich anordnen ?

B
barssi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann der AG bei einem 5,5 Std. Tag eine 0,5 stündige Pause willkürlich anordnen ??? Danke für eine Antwort.

6.932012

Community-Antworten (12)

R
rainerw

17.11.2009 um 16:13 Uhr

Kurz und knapp: JA

D
DonJohnson

17.11.2009 um 16:17 Uhr

rainer Nur wenn es keinen BR gibt ;-)))

T
TROISDORFER

17.11.2009 um 16:58 Uhr

Es ist nicht logisch eine Pause zu verlangen,da nach 6 Stunden eh eine Pause fällig ist,warum sollt ihr eine Pause machen,die Arbeitzeit zu dehnen ? MFG Troisdorfer

L
Laffo

17.11.2009 um 18:29 Uhr

..Komme ich nicht ganz mit!

Ich sage : nein. Nach § 4 ArbZG erlangt ein AN doch erst ab 6 h Arbeitszeit einen Anspruch auf eine Pause. Oder sehe ich das Falsch?

D
DonJohnson

17.11.2009 um 18:35 Uhr

@Laffo Stimmt alles, da steht aber nciht, dass vorher keine Pause gemacht werden darf...

M
monalisa

17.11.2009 um 18:54 Uhr

@Laffo, was hindert einen Betriebsrat und einen AG, nach - sagen wir mal - 4,5 Stunden eine halbe Stunde (ArbZG) Pause festzulegen, wenn der Arbeitstag (eine Schicht) 8 Stunden dauert? Das ArbZG sagt ja nur, dass nach MINDESTENS 6 Stunden Pause gemacht werden muss.

E
Erwin

17.11.2009 um 19:08 Uhr

@all

Ich sage in diesem Falle, NEIN. Der AG kann es hier nicht, es sei im ArbV ist geteilte Arbeitszeit vereinbart. Es fehlt dem AG hier an der notwenigen Rechtsgrundlage.

Die Pausenpflicht lt. ArbZG greift hier (noch) nicht. Und auch § 106 Gewo greift nicht, da hier da billige Ermessen nicht gegeben ist, auch weil es keine Rechtsgrundlage für Pause gibt.

PS: Auch BR könnte dieses in diesen Fällen aus gleichem Grunde nicht.

Auf alle Fälle nicht "UNBEZAHLTE" Pause!!!

D
DonJohnson

17.11.2009 um 19:34 Uhr

erwin sorry, du verstehst es nciht...

Mit BR kann er nciht. Wenn das im AV geregelt ist, hat er schon (ohne BR) und auch nachträglich ist das kein Problem. Hier haben die AN kein Individualrecht um sich auf ein Gesetz zu beziehen.

Mit BR geht nicht wenn der BR nciht mit spielt, da der BR ein MBR diesbezüglich hat. Und auch dann ist die Frage wie eine Einigungsstelle entscheiden würde wenn AG und BR uneinig sind...

Dein Nein ist ergo falscdh - ein absolutes Ja auch...

T
TROISDORFER

17.11.2009 um 20:05 Uhr

Ich denke wenn der AG eine Pause anordnet,so gehört diese Zeit bezahlt,ob sie dann auch noch nachgearbeitet werden muss,steht auf einem anderen Blatt !

Der AG versucht mit wenig bezahlten Stunden die Leute am lange Arbeitsplatz zu halten. ER hat zwar das Direktionsrecht wenn nichts anders im TV oder AV geregelt ist,wird es aber schwer durchsetzten können da er nach Billiges Ermessen handeln muß.

Billiges Ermessen:

Entscheidend für Maßnahmen des Arbeitgebers, die er aufgrund seines Weisungsrechts trifft, ist die sogenannte Billigkeit. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff bedeutet nichts anderes, als dass der Arbeitgeber beim Treffen der Maßnahmen die Interessen des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Möglichkeiten berücksichtigen muss. Konkret sollte er dabei auf Folgendes achten:

* Die Anordnung darf nicht aus unsachlichen Erwägungen heraus erfolgen.
* Rücksichtnahme auf die Fähigkeiten und bisherige Tätigkeit des Arbeitnehmers.
* Stehen mehrere mögliche Maßnahmen zur Wahl, soll diejenige gewählt werden, die den Arbeitnehmer am wenigsten belastet (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

Das Weisungsrecht füllt rechtlich gesehen die gesetzlichen Lücken bei den Rechten und Pflichten im Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer aus, die in anderen maßgeblichenNormen oder Regelungen wie etwa Tarifverträge nach wie vor bestehen. Allerdings muss dabei darauf geachtet werden, dass die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder anderen gesetzlichen Vorschriften festgelegten Leistungspflichten eingehalten werden.

D
DonJohnson

17.11.2009 um 20:12 Uhr

Troisdorfer Soweit so gut. Wenn aber kein BR da ist, müßte man das individualrechtlich durchfechten. Ob das klappt sei erst mal dahin gestellt - machen würde das eh keiner - nicht in der heutigen Zeit...

I
Immie

17.11.2009 um 21:32 Uhr

Also so weit ich weiss steht im ArbZG "muss bei einer AZ über 6 Std..." und nicht "darf keine unter 6 Std..."

K
Kölner

17.11.2009 um 21:50 Uhr

@erwin Dein Hinweis mit den geteilten Diensten entbehrt einem Mindestmaß an Logik, schade! Vor allem dann, wenn man sich ein wenig in den aktuellen BAG-Urteilen getummelt hätte...

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