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Kurzarbeit und Vergütung Versammlung

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mamoulian
Okt 2020 bearbeitet

Moin zusammen. Es geht um die Teilnahme den der Belegschaftsversammlung während der Kurzarbeit. Wenn die Kollegen KuA in der Frühschicht haben und währen dessen, am Vormittag, die Versammlung stattfindet, wie muss der AG die Stunden vergüten? Ist es so, dass der MA in der Zeit, KuA plus die Vergütung für die 3-4 Stunden erhält? Wäre das eine "doppelte" Bezahlung? Danke und Gruß, mamoulian

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Community-Antworten (5)

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Moreno

07.10.2020 um 15:17 Uhr

Na die Zeit einschließlich Wegezeit wird normal vergütet in dieser Zeit gibt es kein Kurzarbeitergeld!

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mamoulian

07.10.2020 um 15:25 Uhr

Wenn kein KuA Geld für den Tag, und die Versammlung dauert nur 3-4 Stunden, dann wäre es ein Nachtteil für den Kollegen? Wäre nicht vom Vorteil, lieber KuA Geld und fern von der Versammlung bleiben?

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Moreno

07.10.2020 um 15:29 Uhr

Wieso die fehlenden Stunden wird doch Kurzarbeit aufgeschrieben!

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mamoulian

07.10.2020 um 16:00 Uhr

Achso, pardon---jetzt habe ich deine Antwort verstanden. Nur der AG meinte, dass Teil KuA Geld nicht möglich wäre. Danke und Gruß.

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Moreno

07.10.2020 um 16:09 Uhr

Nun man muss nicht immer glauben was der AG sagt! ;-) natürlich gibt es Kurzarbeit auch Stundenweise. Muss er dann halt bei der nächsten Abrechnung angeben.

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