Moin zusammen.
Es geht um die Teilnahme den der Belegschaftsversammlung während der Kurzarbeit.
Wenn die Kollegen KuA in der Frühschicht haben und währen dessen, am Vormittag, die Versammlung stattfindet, wie muss der AG die Stunden vergüten?
Ist es so, dass der MA in der Zeit, KuA plus die Vergütung für die 3-4 Stunden erhält? Wäre das eine "doppelte" Bezahlung?
Danke und Gruß,
mamoulian