Erstellt am 17.11.2009 um 13:56 Uhr von Werner
Moin Loewe,
das ist nirgends vorgeschrieben.
Es empfiehlt sich den Vorsitz (evtl. wechselseitig ArbGeb. und BR) in einer GO oder BV vorzugeben.
Erstellt am 17.11.2009 um 14:31 Uhr von rolfo
Bei uns leitet die der Sicherheitsing., der ladet auch dazu ein
Erstellt am 17.11.2009 um 14:32 Uhr von Loewe
Danke Werner für die schnelle Beantwortung meiner Fragen.
Erstellt am 18.11.2009 um 11:43 Uhr von Lorelei
@Loewe!
Vielleicht hilft Dir dies. Schau doch mal rein
http://bundesrecht.juris.de/asig/
Lorelei