Hallo,
unser amt. Betriebsrat hat per Beschluss einen Wahlvorstand mit drei Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern bestellt. Nun ist ein Ersatzmitglied aus dem Wahlvorstand zurückgetreten. Ich habe gelesen, dass der Betriebsrat jemanden 'nachnominieren' kann.
Frage 1: Muss das wieder per Beschluss geschehen?
Frage 2: Haben die Ersatzmitglieder des Wahlvorstands auch den besonderen Kündigungsschutz?
Danke für Eure Hilfe.
Herzliche Grüße