Wahlvorstand, Nachbesetzung / Nachnominierung
Ich habe eine Frage zur Nachbesetzung / Nachnominierung im Wahlvorstand (WV): Unser WV (ich bin Vorsitzender) wurde vom BR ordnungsgemäß nominiert: 3 ordentliche Mitglieder + 3 Ersatzmitglieder. Für die nächste Sitzung des WV sind wegen Urlaubs aber 4 der 6 nominierten Kolleginnen und Kollegen nicht im Hause (Urlaub, Krankheit, Auslandsmontage, 1 Austritt aus dem Betrieb...).
Frage 1: Ist der WV auch mit 2 Mitgliedern (darunter der WV-Vorsitzende) beschlußfähig?
Frage 2: Muss eine "Nachnominierung" von neuen WV-Mitgliedern durch den BR erfolgen oder kann sich der WV per Beschluß selbst neue Mitglieder (keine Wahlhelfer!) "dazusuchen"?
Community-Antworten (3)
26.03.2010 um 19:02 Uhr
PeterB der WV ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bevor man einen WV bestellt, sollte man sich auch mal nach Urlauben/Küdigungen/Kündigungsabsichten erkundigen, dann kann man nicht in so ein Dilemma geraten, wie ihr jetzt gerade. Wenn WV Mitglieder nachzubenennen sind, macht das der BR!
01.04.2010 um 14:01 Uhr
Wir haben ein ähnliches Problem, unser nominierter Vorsitzender des Wahlvorstands kann aus unvorhersehbaren privaten Gründen plötzlich nicht mehr den Anforderungen standhalten (rein zeitlich, eine Wahl hat er vor 4 Jahren schon einmal erfolgreich durchgeführt). Jetzt muss der BR wohl einen neuen Beschluss herbeiführen. Wie das formuliert wird in der Einladung und in der Mitteilung per Aushang und an die GL würde mich auch interessieren. Bis jetzt hab ich da nix gefunden.
01.04.2010 um 15:48 Uhr
@Zackibossi Was für einen Beschluss wollt ihr fassen? Für den "Normalen Vorgang" der Bestellung des Wahlvortandes kann ich nur oben rechts den blauben Button empfehlen. Hier in der Software sind alle Vordrucke vorhanden, die für einen normalen Vorgang benötigt werden.
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