Hallo ihr alle!

Kann der AG eine "Rahmenbetriebsvereinbarung" zum Thema Datenschutz und Umgang mit Mitarbeiterdaten, mit dem Hinweis auf Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes, ablehnen?

Wir wollten allgemeingültige Regelungen für sämtliche Bereiche in dieser BV festlegen und dann "kleinere" Betriebsvereinbarungen für die einzelnen Bereiche, z.B. Kamera, elektr. Schlüsselverwaltungssystem, EDV, Internetnutzung, Telefon, usw. anhängen.

Nun meint er, dass er keine Notwendigkeit und auch keine Zweckmäßigkeit sieht, eine Vereinbarung auszuarbeiten.
Zitat: "Der BR hat keinen Anspruch auf den Abschluss allgemeiner Vereinbarungen, die lediglich darauf hinweisen, dass geltende Gesetze einzuhalten sind....Die Geschäftsführung achtet strikt darauf, dass in unserem Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften des BDSG eingehalten werden....... Fakt ist, dass die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in unserem Betrieb nicht vorgekommen ist und auch nicht zu befürchten ist!" ha, ha!


Dass die konkreten Anlagen angehängt werden sollten war von vornherein klar und ist in den Monatsgesprächen immer so besprochen worden.

Kann diese Verhandlung als gescheitert angesehen werden?
Kann man mit so was eine Einigungsstelle anrufen?

Wie regelt ihr das bei euch?

Gruß PT Netty