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Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz - Wie regelt ihr das bei euch?

P
PTNetty
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr alle!

Kann der AG eine "Rahmenbetriebsvereinbarung" zum Thema Datenschutz und Umgang mit Mitarbeiterdaten, mit dem Hinweis auf Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes, ablehnen?

Wir wollten allgemeingültige Regelungen für sämtliche Bereiche in dieser BV festlegen und dann "kleinere" Betriebsvereinbarungen für die einzelnen Bereiche, z.B. Kamera, elektr. Schlüsselverwaltungssystem, EDV, Internetnutzung, Telefon, usw. anhängen.

Nun meint er, dass er keine Notwendigkeit und auch keine Zweckmäßigkeit sieht, eine Vereinbarung auszuarbeiten. Zitat: "Der BR hat keinen Anspruch auf den Abschluss allgemeiner Vereinbarungen, die lediglich darauf hinweisen, dass geltende Gesetze einzuhalten sind....Die Geschäftsführung achtet strikt darauf, dass in unserem Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften des BDSG eingehalten werden....... Fakt ist, dass die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in unserem Betrieb nicht vorgekommen ist und auch nicht zu befürchten ist!" ha, ha!

Dass die konkreten Anlagen angehängt werden sollten war von vornherein klar und ist in den Monatsgesprächen immer so besprochen worden.

Kann diese Verhandlung als gescheitert angesehen werden? Kann man mit so was eine Einigungsstelle anrufen?

Wie regelt ihr das bei euch?

Gruß PT Netty

6.10007

Community-Antworten (7)

K
Kölner

17.11.2009 um 13:12 Uhr

@PTNetty Dass ein AG keine Lust auf eine solche Vereinbarung hat, ist mehr als nur verständlich. Nehmen wir mal an, diese BV beinhaltet wirklich 'nur' die gesetzlichen Regelungen, die es zum Datenschutz gibt. Etwa dem BDSG und allen entsprechenden Regelungen des SGB X. Dann würde natürlich ein Verstoß gegen die Gesetze nicht nur individualrechtlich zu klären sein, sondern halt auch über die BV und das ist dann wieder kollektivrechtlich.

D
derdermalwjlwar

17.11.2009 um 13:39 Uhr

Kölner, ich finde so eine BV gut und sinnvoll. Darin kann man generelle Regeln im Umgang mit allen IT-Einrichtungen regeln, so dass man diese Grundsätze nicht in jeder Vereinbarung neu reinschreiben muss. Die spezifischen Regelungen kommen dann als Anhänge dran.

Wir haben so etwas, und das funktioniert ganz gut.

K
Kölner

17.11.2009 um 13:43 Uhr

@Tach wjl Schön von Dir zu lesen. Ja, ich halte diese BV auch für sehr sinnvoll und absolut für einigungsstellenfähig

P
Petrus

26.02.2012 um 16:29 Uhr

@PTNetty: Eine allgemeine BV Datenschutz ist in der Regel nicht E-Stellen-fähig. Hat dann die spannende Folge, dass ihr in jeder Eurer E-Stellen-fähigen BVs, "z.B. Kamera, elektr. Schlüsselverwaltungssystem, EDV, Internetnutzung, Telefon, usw." den Datenschutz neu mitverhandeln müsst. Ist zwar bescheuert, aber wenn Euer ArbGeb das so will... Es ist seine Kohle. Wie sagte der Seminarleiter auf meinem letzten DS-Seminar so schön: Ich stehe gern als ext. Sachverständiger zum Thema Datenschutz nach 80.3 zur Verfügung, der bei entsprechender Begründung ("ich helfe gern dabei") auch vom ArbG anerkannt wird. Wenn der ArbGeb eine Rahmenvereinbarung schließt, braucht der BR den Sachverständigen 1x, wenn er das lieber jeweils einzeln verhandelt, dann eben 5x oder 6x. Ich bin auch gern 5x Beisitzer in der E-Stelle. Soll mir alles recht sein - mein Tagessatz ist übrigens (vierstellig).

F
fasssungslos

26.02.2012 um 18:34 Uhr

Petrus, hat sich bestimmt lang erledigt, war doch die eingangafrage aus 2009. heute wollte ein pathonick gerne mal wieder was sagen.

F
fasssungslos

26.02.2012 um 21:08 Uhr

Ich bin kein Pathonik nee, is klar.

Ich bin der, der die Mails seiner Liebsten lesen durfte. und, was glaubst du wen das hier interessirt? niemand, sonst würde dieses forum anders heißen! das interessiert nur euch kranke. macht doch ein eigenes anti kölner forum auf, scheint ja genug interessentinnen zu geben, da könnt ihr euch dann in ruhe ausheulen!

UND FEIGLINGE SEIT IHR AUCH NOCH ALLE!

F
fasssungslos

26.02.2012 um 23:12 Uhr

du solltest dir um eure krankheit gedanken machen, die gesellschaft braucht euer krankes interesse nicht!

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