Hallo,

Ich habe eine Frage zur Amtszeit des Betriebsrats bei folgender Konstellation: Unsere erste Wahl,war am 14.04.2010, Neuwahl nach §13 abs. 2 punkt 2 BetrVG wegen Unterschreitung der erforderlichen Mitgliederzahl und Mangel an Ersatzmitgliedern war am 28.03.2012. Wann genau endet unsere Amtszeit? Am 31.05.2014 oder doch schon früher?