Amtszeit des Betriebsrats nach Neuwahl 2012
Hallo,
Ich habe eine Frage zur Amtszeit des Betriebsrats bei folgender Konstellation: Unsere erste Wahl,war am 14.04.2010, Neuwahl nach §13 abs. 2 punkt 2 BetrVG wegen Unterschreitung der erforderlichen Mitgliederzahl und Mangel an Ersatzmitgliedern war am 28.03.2012. Wann genau endet unsere Amtszeit? Am 31.05.2014 oder doch schon früher?
Community-Antworten (1)
29.11.2013 um 07:19 Uhr
Hallo,
das steht im §13 BertVG, der tag der bekanngabe vom wahlergebnis ist dann meiner meinung nach das ende der amtszeit.
MFG
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