Unser Betriebsrat besteht heute aus 5 Mitglieder; Ersatzmitglieder sind nicht mehr vorhanden. Zum 31.12. diesen Jahres scheiden nun zwei weitere Mitglieder aus, d.h. gemäß BrVG ist ein neuer Betriebsrat zu wählen.

Wann ist der Zeitpunkt für diese Wahl?

Da es bekannt ist, dass der Betriebsrat ab Januar unter die vorgeschriebene Größe fällt, noch in diesem Jahr, damit er seine Arbeit im Januar sofort aufnehmen kann,
oder
kann die Neuwahl erst stattfinden, nachdem die beiden Mitglieder ausgeschieden sind, d.h. dann im Januar des nächsten Jahres?

Wenn die Wahl erst im Januar stattfinden könnte, wäre es dann nicht sinnvoller, wenn der Betriebsrat sofort geschlossen zurücktritt und Neuwahlen noch im Dezember ansetzt?