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Ersatzmitglied - Müssen diese Neuwahlen sofort eingeleitet werden oder ist es möglich sie in Hinblick auf die anstehenden Wahlen noch zu ziehen?

E
elsbieta
Nov 2016 bearbeitet

Also, es war eine Mehrheitswahl. Wir hatten vor diesem letzten Ersatzmitglied den Austritt eines regulärem Mitgliedes und eine Absage eines weiteren Ersatzmitgliedes. Durch Arbeitsverdichtung und Gerede von Outsourcing haben die Mitarbeiter weniger Energie und noch weniger Courage. Müssen diese Neuwahlen sofort eingeleitet werden oder ist es möglich sie in Hinblick auf die anstehenden Wahlen noch zu ziehen?Ein weiteres unserer Probleme ist es neue Interessenten zu gewinnen. Gruß Elsbieta

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Community-Antworten (1)

D
DerAlteHeini

16.11.2009 um 21:10 Uhr

Elsbieta Sind Neuwahlen nötig und besteht ein BR, hat dieser Umgehend den Wahlvorstand für die Betriebsratswahl zu bestellen. Der bestellte Wahlvorstand hat unverzüglich die Betriebsratswahl einzuleiten. Man muss dem Wahlvorstand aber zugestehen, dass er sich sorgfältig für die Wahl rüstet. Dazu gehört auch, dass er sich entsprechend bildet um den Anforderungen einer BR-Wahl gewachsen ist. Somit ist das hinauszögern der Wahl bis in den ersten Monaten des neuen Jahres kein Problem.

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