Zustimmung zur Lohnerhöhung - Käme der §87Nr.10 zur Anwendung und sollen wir die Belegschaft in welcher Form wann informieren?
In unserem Unternehmen (Fahrdienst und Limusinenservice ohne Tarifvertrag)beabsichtigt die GL eine Lohnerhöhung ausschließlich für die Schichtleiterebene durchzuführen. Die anderen Mitarbeiter (Fahrpersonal) sollen ab 2011 ebenfalls eine Lohnerhöhung erhalten. Nach unserem jetzigen Kenntnisstand sind wir nicht zustimmungspflichtig. Käme der §87Nr.10 zur Anwendung und sollen wir die Belegschaft in welcher Form wann informieren?
Community-Antworten (3)
16.11.2009 um 17:07 Uhr
Nein, wegen des § 77 Abs 3 seid ihr außen vor.
Diese Sache könntet ihr prima auf der nächsten Betriebsversammlung ansprechen. Warum die Leiter eine Lohnerhöhung bekommen und nicht die Fahrer...
16.11.2009 um 17:22 Uhr
§ 87 BetrVG Punkt 10.
Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates.
wird hier individual im rahmen der vertragsfreiheit gehandelt, oder werden hier kollektiv (alle schichtleiter) entlohnungsmethoden geändert ?
16.11.2009 um 17:27 Uhr
wird hier individual im rahmen der vertragsfreiheit gehandelt, oder werden hier kollektiv (alle schichtleiter) entlohnungsmethoden geändert ?
Die Entlohnmethode wird hier nicht geändert. Für den kollektiven Bereich ist hier wenn die GEW am Zuge. Der BR hat hier kein MBR nach 87, 10, es sei denn, ein eventueller TV befindet sich in der Nachwirkung )wovon man nciht ausgehen kann...
Verwandte Themen
Gleichbehandlungsgrundsatz bei Lohnerhöhungen
ÄlterHallo zusammen, unser AG (nicht tarifgebunden, wir existieren erst 2,5 Jahre) hat Anfang 05 allen Beschäftigten, die damals 1 Jahr (oder länger) in der Firma waren, eine Lohnerhöhung gewährt. Aufgrun
Betriebsratsvorsitzender lehnt Gehaltserhöhung ab
ÄlterLiebe Betriebsräte und Betriebsrätinnen, unser Betriebsratsvorsitzender hat kürzlich die Lohnerhöhung einer Kollegin verweigert und wollte auch von der Führungskraft wissen wieviel sie künftig verdie
Unterschiedliche Lohnerhöhung - rechtens?
ÄlterDer Arbeitgeber hat in der Betriebsversammlung eine Lohnerhöhung angekündigt und auch ab März gezahlt. Diese Lohnerhöhung wird laut Aussage der GL für alle gezahlt, die im laufe der letzten 12 Monate
Lohnerhöhung - aber keine Entgeltzahlung an Feiertagen?
ÄlterHallo alle, Unser AG ist nicht im AGV, Nun haben wir eine Lohnerhöhung durch bekommen die er uns freiwillig zahlt, so wie er es immer wieder betont. Das heist wir haben auf unseren Grundstundenlohn
Verhandlung Jahresleistung/Prämie/Lohnerhöhung - was sagt ihr dazu?
ÄlterBei uns laufen grad Verhandlungen zwecks Jahresleistung, Prämie und Lohnerhöhung. Mir wurden 3. Varianten vorgelegt. Ich möcht gern Eure Meinung dazu wissen. Noch einige Infos... wir arbeiten 40 Std./