Einseitige Freistellung bei betriebsbedingter Kündigung
hallo
Bei einer betriebsbedingten Kündigung wird bei uns der AN durch den AG mündlich und schriftlich informiert. Danach wird er sofort freigestellt, hierbei wird der AN auch nicht nach seiner Meinung/Willen gefragt (Bezug auf die Freistellung). Er muss dann sofort seinen Schreibtisch räumen, darf sich nicht von seinen Kollegen in anderen Abteilungen verabschieden. Beim Ausräumen des Schreibtisches ist auch die ganze Zeit jemand von der GL/PW dabei . Es handelt sich meistens auch nicht um Positionen, die "Geheimnisträger" sind. Wie sollte/muss der Betriebsrat reagieren?
Community-Antworten (10)
06.10.2020 um 17:04 Uhr
Auch wenn man über Stilfragen bestimmt diskutieren könnte - gibt es rechtlich imho keine Handhabe gegen
- eine einseitige Freistellung durch den AG und auch
- nicht gegen die "Beaufsichtigung" während des Ausräumens.
06.10.2020 um 18:36 Uhr
Ihr könntet euch doch auch dazu stellen.
Der AG will durch seine Vorgehensweise seine Meinung als richtig Manifestieren, den gekündigten demütigen und allen anderen ein Zeichen von Stärke zeigen. Wäre vielleicht auch mal ein Punkt für die Betriebsversammlung.
06.10.2020 um 19:09 Uhr
"Der AG will durch seine Vorgehensweise seine Meinung als richtig Manifestieren, den gekündigten demütigen und allen anderen ein Zeichen von Stärke zeigen."
Vielen Dank, dass du uns die Motive des AG so vorurteilsfrei darlegst. Ich nehme an, du stehst in engem Austausch in diesem Fall? Anders kann ich mir so eine Aussage nicht erklären.
06.10.2020 um 22:48 Uhr
Würde man mir so meine Kündigung mitteilen, würde ich meine Art von Stärke zeigen. Aufstehen, dem AG ins Gesicht schauen und ihm sagen "Ich stelle von jetzt bis zum letztem Tage meiner Betriebszugehörigkeit meine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung2 Würde dann langsam zusammen packen und wenn der AG dann nichts weiter sagt meines Weges ziehen. Zu hause Beine hoch legen und der AG muss weiter zahlen, weil er in Annahmeverzug ist. Zwischendurch würde ich noch Kündigungsschutzklage einreichen.
07.10.2020 um 10:06 Uhr
@RudiRadeberger: lege uns mal deine Interpretation zum Verhalten des ArbGeb dar. Danke.
07.10.2020 um 10:46 Uhr
Takkus, einfach mal die einseitige Blase verlassen! Wir reden hier von betriebsbedingten Kündigungen. Für den AG besteht überhaupt kein Anlass einen Mitarbeiter (wie Kratzbürste phantasiert) demütigen zu wollen. Ob er damit seine Meinung als richtig manifestieren will und stark wirken möchte sei ebenso dahingestellt.
Viel wahrscheinlicher ist es, dass er durch seine Präsenz verhindern möchte, dass mit Ende der Zusammenarbeit aus Frust Rache-Aktivitäten erfolgen oder dass der Mitarbeiter noch zu lange und emotional die Kollegen einbezieht und damit die betriebliche Stimmung weiter belastet. Diese Ansinnen sind legitim. Dass er selber diese unangenehme Aufgabe übernimmt und niemanden vorschickt kann man auch als Charakterstärke interpretieren.
07.10.2020 um 10:50 Uhr
Na das so ein Beitrag von Pickel kommt war ja klar! Wahrscheinlich hätte er noch geklatscht vor Freude, dass sein Chef im Raum ist...oh Mann!
07.10.2020 um 10:53 Uhr
Genau Pickelchen-> ….einfach mal die einseitige Blase verlassen!
Viel wahrscheinlicher ist es, dass er durch seine Präsenz verhindern möchte, dass mit Ende der Zusammenarbeit aus Frust Rache-Aktivitäten erfolgen oder dass der Mitarbeiter noch zu lange und emotional die Kollegen einbezieht und damit die betriebliche Stimmung weiter belastet.-> Ich nehme an, du stehst in engem Austausch in diesem Fall? Anders kann ich mir so eine Aussage nicht erklären.
Oh man.....
07.10.2020 um 13:52 Uhr
Wäre es nicht am einfachsten den Arbeitgeber im Rahmen des Monatsgesprächs nach den Gründen zu fragen?
07.10.2020 um 15:24 Uhr
Finde ich bei einer betriebsbedingten Kündigung eher überzogen und ich würde den Arbeitgeber auch fragen, warum er sich so verhält. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung wäre es ggf. nachvollziehbar, da käme es auf die Gründe für die Kündigung an.
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