Außergewöhnliche Kündigung nach einer bereits erteilten ordentlichen Kündigung?
Hi,
kann eine Außergewöhnliche frisrtlose Kündigung einer bereits erteilten ordentlicher Kündigung folgen ????
Gruß Paul
Community-Antworten (1)
16.11.2009 um 12:35 Uhr
Ich denke da spricht nichts gegen (obwohl man den Fall bei euch mal genauer kennen müßte).
Hier ein Konstrukt von mir: AN wird betriebsgedingt gekündigt. Wärend die Kündigungsfrist läuft, klaut der AN etwas vom AG (was auch immer). In dem Fall kann er IMHO fristlos gekündigt werden obwohl er schon ordentlich gekündigt wurde.
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