Wahl der Gesamtbetriebsratsvorsitzenden - Darf ein Gesamtbetriebsrat drei Vorsitzende (einen Vorsitzenden, zwei Stellvertreter) wählen)?
Darf ein Gesamtbetriebsrat drei Vorsitzende ( einen Vorsitzenden, zwei Stellvertreter) wählen)?
Wenn ja: Darf die Auswahl des Kandidaten für den zweiten Stellvertreter auf Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses begrenzt werden?
Community-Antworten (1)
15.11.2009 um 22:41 Uhr
@Wikinger Man kann soviele Stellv. wählen wie man will. Allerdings darf jedes ordentliche GBR-Mitglied gewählt werden...
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