Hallo,

wie in einem anderen Beitrag schon geschrieben - ich bin einer von fünf frisch gewählten Betriebsräten in einem Unternehmen, dass gerade verkauft wird. Wir wissen, dass wir verkauft werden; die Verhandlungen sollen auch kurz vor dem Abschluß stehen - aber an WEN wir verkauft werden sollen, mag unsere Unternehmensleitung uns nicht verraten. Darf sie das -auch mit Blick auf ihre Informationspflichten nach 110 Abs. 2 BetrVG- überhaupt vor uns verheimlichen?

Das ist unserer Auffassung nach insoweit interessant, als wir eine sehr spezielle Dienstleistung erbringen und die Kenntnis des voraussichtlichen Käufers Rückschlüsse auf dessen Absichten erlauben würde ...

Danke + MfG,

JePe