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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationspflicht bei bereits fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen

B
BRJePe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wie in einem anderen Beitrag schon geschrieben - ich bin einer von fünf frisch gewählten Betriebsräten in einem Unternehmen, dass gerade verkauft wird. Wir wissen, dass wir verkauft werden; die Verhandlungen sollen auch kurz vor dem Abschluß stehen - aber an WEN wir verkauft werden sollen, mag unsere Unternehmensleitung uns nicht verraten. Darf sie das -auch mit Blick auf ihre Informationspflichten nach 110 Abs. 2 BetrVG- überhaupt vor uns verheimlichen?

Das ist unserer Auffassung nach insoweit interessant, als wir eine sehr spezielle Dienstleistung erbringen und die Kenntnis des voraussichtlichen Käufers Rückschlüsse auf dessen Absichten erlauben würde ...

Danke + MfG,

JePe

5.94001

Community-Antworten (1)

I
Immie

17.11.2009 um 21:39 Uhr

@BRJePe Da ihr weniger als 100 MA habt wird das mit dem WA ja nichts. Also Beschluss fassen für einen Rechtsanwalt und noch einen für einen Sachverständigen. Das geht sonst in die Hose.

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