Arbeitszeitregelung - Ist der BR auch berechtigt über den Schichtplan also wo und wann der einzelne AN eingesetzt wird zu entscheiden, und auch Änderungen wenn nötig zu verlangen?
Hallo,ich arbeite im Schichtbetrieb die Arbeitszeit ,8,9 oder 10 Std wird vom BR genemigt und unterschrieben. Ist der BR auch berechtigt über den Schichtplan also wo und wann der einzelne AN eingesetzt wird zu entscheiden, und auch Änderungen wenn nötig zu verlangen? Bei Antworten bitte auch Quellen nennen. Danke
Community-Antworten (2)
13.11.2009 um 11:26 Uhr
@monti Schau mal hier http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urteile2.htm
13.11.2009 um 18:16 Uhr
monti, Mitbestimmung bei Schichtwechsel Leitsatz: Wird in einem Betrieb im Schichtbetrieb gearbeitet, so unterliegt auch die Regelung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer von einer Schicht in die andere umgesetzt werden können, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG. (BAG 27. 6.1989 - 1 ABR 33/88, ebenso 29.9.2004 - 5 AZR 559/03)
und damit es ganz deutlich wird, hier noch ein Auszug aus: BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
Es erfasst die Umstellung von drei auf zwei Schichten, den Wegfall der Nachtschicht, die Ausgestaltung eines gem. § 6 Abs. 5 ArbZG zu gewährenden Freizeitausgleichs für Nachtarbeit (BAG 26. 4. 05, NZA 05, 884 [887]), die Regelung über Sonn-, Feiertags-, Nacht- und Wechselschichten sowie die Frage, welche AN in welcher Schicht eingesetzt werden sollen. Auch der Schichtwechsel einzelner AN unterliegt dem Mitbestimmungsrecht, wenn der AG in einer Vielzahl von Situationen, die sich mit betriebsbedingter Notwendigkeit immer wieder ergeben, veranlasst ist, für einen oder mehrere AN einen Wechsel durchzuführen (BAG 27. 6. 89, AP Nr. 35 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit)
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeitregelung - Ausnahmen für einzelne Mitarbeiter
ÄlterHallo Zusammen, es gibt seit Jahren im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitregelung. In der Regelung ist auch gleitende Arbeitszeit mit frühestem Beginn um 7:30 Uhr festgelegt. Für
Arbeitszeitregelung: Kappung nach 20 Überstunden ohne BR?
ÄlterHallo nochmal. Ich hatte in diesem Thread (http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=56595&keyword=jaypar&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show) schon einmal das Thema behandelt. Lei
Flexibilisierung der Arbeitszeit und das Arbeitzeitgesetz - Wie können wir nach dem BetrVG § 87 vorgehen?
ÄlterAls erstes im voraus: Wir sind ein Freizeitunternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten. Und nach §10 Abs. 4 und 7 dürfen wir auch an Sonn- und Feiertage öffnen. Unseren Betriebsrat gibt es erst seid ei
Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitregelung - wie lange gilt die alte Regelung?
ÄlterHallo werte Kollegen, wenn sich der Betriebsrat nicht mit der Geschäftsführung über eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitregelung einigen kann, die alte Vereinbarung aber nur noch bis zum 31.12.0
Arbeitszeitregelung TVöD ohne BV
ÄlterHallo zusammen, wir sind Betriebsrat in einem mittleren Unternehmen (80 MA), das als eingetragener Verein fungiert. Im Unternehmen gilt in Anlehnung an unsere Muttergesellschaften der TVöD Bund.