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Arbeitszeitregelung - Ist der BR auch berechtigt über den Schichtplan also wo und wann der einzelne AN eingesetzt wird zu entscheiden, und auch Änderungen wenn nötig zu verlangen?

M
monti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ich arbeite im Schichtbetrieb die Arbeitszeit ,8,9 oder 10 Std wird vom BR genemigt und unterschrieben. Ist der BR auch berechtigt über den Schichtplan also wo und wann der einzelne AN eingesetzt wird zu entscheiden, und auch Änderungen wenn nötig zu verlangen? Bei Antworten bitte auch Quellen nennen. Danke

5.80402

Community-Antworten (2)

I
Immie

13.11.2009 um 11:26 Uhr

N
nicoline

13.11.2009 um 18:16 Uhr

monti, Mitbestimmung bei Schichtwechsel Leitsatz: Wird in einem Betrieb im Schichtbetrieb gearbeitet, so unterliegt auch die Regelung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer von einer Schicht in die andere umgesetzt werden können, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG. (BAG 27. 6.1989 - 1 ABR 33/88, ebenso 29.9.2004 - 5 AZR 559/03)

und damit es ganz deutlich wird, hier noch ein Auszug aus: BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)

Es erfasst die Umstellung von drei auf zwei Schichten, den Wegfall der Nachtschicht, die Ausgestaltung eines gem. § 6 Abs. 5 ArbZG zu gewährenden Freizeitausgleichs für Nachtarbeit (BAG 26. 4. 05, NZA 05, 884 [887]), die Regelung über Sonn-, Feiertags-, Nacht- und Wechselschichten sowie die Frage, welche AN in welcher Schicht eingesetzt werden sollen. Auch der Schichtwechsel einzelner AN unterliegt dem Mitbestimmungsrecht, wenn der AG in einer Vielzahl von Situationen, die sich mit betriebsbedingter Notwendigkeit immer wieder ergeben, veranlasst ist, für einen oder mehrere AN einen Wechsel durchzuführen (BAG 27. 6. 89, AP Nr. 35 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit)

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