Arbeitssicherheit

Hallo Leute, wir sind ein Haus mit mehrern Abteilungen. Pflege,Gärtner, Service, Hausdienst und Hausmeisterei.Jetzt gab es Ärger weil ich als BR der Meinung bin dass der Hausdienst der für die Bewohner zuständig ist (Waschen, Bettüberziehen ect.) nicht abgesichert ist für Sicherungen zu Betätigen da wir auch am Wochenende eine Rufbereitschaft der Hausmeister haben. Die machen ja auch nichts am Bewohner weil es nicht Ihre Aufgabe ist. Bin ich da falsch?? Betr VG § 87, 167 ?? Bewohner wohnen in Wohnungen mit Rufknopf. Die Sicherung bei dem Sicherungskasten ist raus. Der Sicherungskasten ist etwas verbaut.
Danke für Eure Hilfe