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Verlängerung von Befristung - wenn es dafür überhaupt keinen sachlichen Grund gibt?

S
SuzieQ
Jan 2018 bearbeitet

Ist es möglich, dass befristete Arbeitsverhältnis mit einem AN, der zwei Jahre lang eine im Erziehungsurlaub befindliche Kollegin vertreten hat, die jetzt an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt, um weitere 12 Monate verlängert werden, auch wenn es dafür überhaupt keinen sachlichen Grund gibt?

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Community-Antworten (4)

K
Kriegsrat

12.11.2009 um 22:30 Uhr

ja, und man sollte den AG daran nicht hindern......... auch oder gerade weil die befristung unwirksam wäre..............

L
Laffo

12.11.2009 um 23:04 Uhr

"Quatro" warum nicht? Vielleicht sagt der AG : Ich habe soviel Arbeit....ohne einen Bezug auf die EZ-vertretung

"krieger", nur muss der AN in einer individualen Rechtsklage dies einfordern & erst dort ist der AG verpflichtet den Sachgrund darzulegen...

K
Kriegsrat

12.11.2009 um 23:28 Uhr

laffo, suzieQ schreibt, es gibt keinen sachgrund, also gehe ich davon aus, das es keinen gibt, und wenn es keinen gibt, ist die befristung unwirksam... deshalb kann man den vertrag aber trotzdem ruhigen gewissens unterschreiben...

natürlich muß der sachgrund nicht im vertrag stehen und natürlich reicht es erst während einer entfristungsklage, daß der AG einen glaubwürdigen sachgrund vorweist, der zumindest bei schließung des vertrags vorgelegen haben muß, und natürlich muß der einzelne entfristungsklage einreichen, wenn der AG am ende der vertragslaufzeit nicht von selbst einsieht, daß er eigentlich unbefristet wäre, wenn man nochmal mit ihm redet, und vorher auf entfristung zu klagen, macht keinen sinn, weil es unnötigen streß verursacht, der die beziehung zum AG nur unnötig anspannt

S
SuzieQ

13.11.2009 um 00:07 Uhr

Danke...............

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