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Vorsorgeuntersuchungen - müssen die Befunde ( Blutwerte ) dem Betriebsarzt mitgeteilt werden?

M
Marion
Jan 2018 bearbeitet

hallo, kann mir jemand sagen, ob bei einer Angebotsuntersuchung, alternativ bei einem Arzt meiner Wahl, die Befunde ( Blutwerte ) dem Betriebsarzt mitgeteilt werden müssen? Reicht eine Bescheinigung " keine Bedenken " aus?

Marion

8.02907

Community-Antworten (7)

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TROISDORFER

11.11.2009 um 16:06 Uhr

Was ist eine Angebotsuntersuchung ? Was soll die Bescheinigung " keine Bedenken " bringen ? Was für eine was für einer art Ärztlicher Untersuchung handelt es hier ... Mfg Troisdorfer

M
Marion

11.11.2009 um 16:11 Uhr

hallo Troisdorfer, bei uns werden Vorsorgeuntersuchungen ( G 25 ) vorgenommen. Alternativ können wir einen Arzt unserer Wahl auf Kosten des AG nehmen. Nun sagt der Betriebsarzt, daß er die Befunde sowieso erhält. Ist das so?

T
TROISDORFER

11.11.2009 um 16:18 Uhr

Nein es ist nicht so ! Es sei denn,das du deinen Arzt von der Schweigepflicht entbindest ... Blutuntersuchung kann jeder Hausarzt machen ... MFG Troisdorfer

T
TROISDORFER

11.11.2009 um 16:31 Uhr

Noch so nebenbei erwähnt:

Der G 25 enthält eine allgemeine Untersuchung inklusive der Feststellung der Vorgeschichte. Darüber hinaus findet eine Untersuchung des Hör- und Sehvermögens statt. Dabei wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit das Vorliegen von Mindestvoraussetzungen

* für die Sehschärfe,
* das räumliche Sehen,
* den Farbensinn,
* das Gesichtsfeld sowie
* das Dämmerungssehen und die Blendungsempfindlichkeit geprüft.

Die Pflicht einer Blutuntersuchung besteht erstmal nicht !!! Ich denke es geht um eine Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. (Staplerfahrer und Flurförderfahrzeuge)

T
TROISDORFER

11.11.2009 um 16:34 Uhr

Interessant ist auch folgendes :

http://www.bgf.de/sites/3/sipa/02_2005/sipa02_2005_10u11.pdf

MFG Troisdorfer

M
Marion

11.11.2009 um 17:01 Uhr

Danke für die Infos.

H
hhausb

29.12.2009 um 11:10 Uhr

In der neuen ArbmedVV sind seit Dezember 2008 die Pflichtuntersuchungen aufgeführt. Pflichtuntersuchungen nur dort, wo dem Arbeitnehmer zugemutet werden kann sich untersuchen zu lassen, da eine Einschränkung von Grundrechten laut Grundgesetz nur bei erheblichen Gefährdungen zulässig ist, der G25 als reine Eignungsuntersuchung gehört nicht dazu und ist freiwillig und wird auch von den Berufsgenossenschaften nicht vorgeschrieben. Eine Betiebsvereinbarung darf von Gesetzen nur zugunsten der Mitarbeiter abweichen, eine Einschränkung der Grundrechte ist meines Erachtens keine Verbesserung.

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