Vorsorgeuntersuchungen - müssen die Befunde ( Blutwerte ) dem Betriebsarzt mitgeteilt werden?
hallo, kann mir jemand sagen, ob bei einer Angebotsuntersuchung, alternativ bei einem Arzt meiner Wahl, die Befunde ( Blutwerte ) dem Betriebsarzt mitgeteilt werden müssen? Reicht eine Bescheinigung " keine Bedenken " aus?
Marion
Community-Antworten (7)
11.11.2009 um 16:06 Uhr
Was ist eine Angebotsuntersuchung ? Was soll die Bescheinigung " keine Bedenken " bringen ? Was für eine was für einer art Ärztlicher Untersuchung handelt es hier ... Mfg Troisdorfer
11.11.2009 um 16:11 Uhr
hallo Troisdorfer, bei uns werden Vorsorgeuntersuchungen ( G 25 ) vorgenommen. Alternativ können wir einen Arzt unserer Wahl auf Kosten des AG nehmen. Nun sagt der Betriebsarzt, daß er die Befunde sowieso erhält. Ist das so?
11.11.2009 um 16:18 Uhr
Nein es ist nicht so ! Es sei denn,das du deinen Arzt von der Schweigepflicht entbindest ... Blutuntersuchung kann jeder Hausarzt machen ... MFG Troisdorfer
11.11.2009 um 16:31 Uhr
Noch so nebenbei erwähnt:
Der G 25 enthält eine allgemeine Untersuchung inklusive der Feststellung der Vorgeschichte. Darüber hinaus findet eine Untersuchung des Hör- und Sehvermögens statt. Dabei wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit das Vorliegen von Mindestvoraussetzungen
* für die Sehschärfe,
* das räumliche Sehen,
* den Farbensinn,
* das Gesichtsfeld sowie
* das Dämmerungssehen und die Blendungsempfindlichkeit geprüft.
Die Pflicht einer Blutuntersuchung besteht erstmal nicht !!! Ich denke es geht um eine Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. (Staplerfahrer und Flurförderfahrzeuge)
11.11.2009 um 16:34 Uhr
Interessant ist auch folgendes :
http://www.bgf.de/sites/3/sipa/02_2005/sipa02_2005_10u11.pdf
MFG Troisdorfer
11.11.2009 um 17:01 Uhr
Danke für die Infos.
29.12.2009 um 11:10 Uhr
In der neuen ArbmedVV sind seit Dezember 2008 die Pflichtuntersuchungen aufgeführt. Pflichtuntersuchungen nur dort, wo dem Arbeitnehmer zugemutet werden kann sich untersuchen zu lassen, da eine Einschränkung von Grundrechten laut Grundgesetz nur bei erheblichen Gefährdungen zulässig ist, der G25 als reine Eignungsuntersuchung gehört nicht dazu und ist freiwillig und wird auch von den Berufsgenossenschaften nicht vorgeschrieben. Eine Betiebsvereinbarung darf von Gesetzen nur zugunsten der Mitarbeiter abweichen, eine Einschränkung der Grundrechte ist meines Erachtens keine Verbesserung.
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