Erstellt am 11.11.2009 um 10:03 Uhr von rolfo
Ja! Der Vertretungsgrund ist nicht mehr gegeben.
Erstellt am 11.11.2009 um 14:49 Uhr von derdermalwjlwar
davali,
die Ersatzmitgieder rücken in der Reihenfolge ihrer Stimmergebnisse (oder der ihrer Liste) bei der Wahl nach.
Ich vermute mal, ihr hattet keine Listenwahl (?).
Du bist also nicht als "fester" Ersatz für den Zurückgetretenen nachgerückt, sondern als Stellvertreter für den "zweiten Ausfall".
Nach dem Rücktritt eines Mitglieds wurde aber der erste Nachrücker automatisch und dauerhaft zum BR-Mitglied, und Du zur "Schwangerschaftsvertretung".
Nachdem die Mutter jetzt wieder da ist, bist Du eben wieder Nachrücker.
Erstellt am 11.11.2009 um 17:07 Uhr von nicoline
davali,
vielleicht noch mal anders herum:
Du bist nur deswegen für das zurückgetretene Mitglied nachgerückt, weil das "erste Ersatzmitglied" schon "verbraucht" war für die Schwangerschaftsvertretung. Eigentlich hätte bei Ausscheiden des festen Mitgliedes gleich klargestellt werden sollen/müssen, dass nun das Ersatzmitglied für die "Schwangerschaft" festes Mitglied im BR ist und Du die Vertretung für die Schwangerschaft übernimmst.
Wohlgemerkt, bei Personenwahl bzw. Mehrheitswahl.
Allerdings ist auch noch auf folgendes zu achten:
Würde das Nachrücken eines andersgeschlechtlichen Ersatzmitglieds allerdings dazu führen, dass das Minderheitsgeschlecht nicht mehr mindestens anteilmäßig im BR vertreten ist, rückt das nächste dem Minderheitsgeschlecht angehörige Ersatzmitglied – soweit vorhanden – nach.