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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglied - Warum muss ich gehen wenn ich für einen "festen" nachgerückt" bin?

D
davali
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen BR mit 5 Mitgliedern. Wegen Schwangerschaft ist ein Ersatzmitglied nachgerückt. Ein weiteres Mitglied ist zurückgetreten und ich bin nachgerückt. Jetzt ist die "nicht mehr Schwangere" zurück und ich soll meinen Platz im BR räumen. Hat dass so seine Richtigkeit??Warum muss ich gehen wenn ich für einen "festen" nachgerückt" bin??

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Community-Antworten (3)

R
rolfo

11.11.2009 um 11:03 Uhr

Ja! Der Vertretungsgrund ist nicht mehr gegeben.

D
derdermalwjlwar

11.11.2009 um 15:49 Uhr

davali, die Ersatzmitgieder rücken in der Reihenfolge ihrer Stimmergebnisse (oder der ihrer Liste) bei der Wahl nach.

Ich vermute mal, ihr hattet keine Listenwahl (?).

Du bist also nicht als "fester" Ersatz für den Zurückgetretenen nachgerückt, sondern als Stellvertreter für den "zweiten Ausfall". Nach dem Rücktritt eines Mitglieds wurde aber der erste Nachrücker automatisch und dauerhaft zum BR-Mitglied, und Du zur "Schwangerschaftsvertretung".

Nachdem die Mutter jetzt wieder da ist, bist Du eben wieder Nachrücker.

N
nicoline

11.11.2009 um 18:07 Uhr

davali, vielleicht noch mal anders herum: Du bist nur deswegen für das zurückgetretene Mitglied nachgerückt, weil das "erste Ersatzmitglied" schon "verbraucht" war für die Schwangerschaftsvertretung. Eigentlich hätte bei Ausscheiden des festen Mitgliedes gleich klargestellt werden sollen/müssen, dass nun das Ersatzmitglied für die "Schwangerschaft" festes Mitglied im BR ist und Du die Vertretung für die Schwangerschaft übernimmst. Wohlgemerkt, bei Personenwahl bzw. Mehrheitswahl. Allerdings ist auch noch auf folgendes zu achten: Würde das Nachrücken eines andersgeschlechtlichen Ersatzmitglieds allerdings dazu führen, dass das Minderheitsgeschlecht nicht mehr mindestens anteilmäßig im BR vertreten ist, rückt das nächste dem Minderheitsgeschlecht angehörige Ersatzmitglied – soweit vorhanden – nach.

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