Erstellt am 10.11.2009 um 21:29 Uhr von gewerkkschafter
Nein, sind Sie m.E. nicht.
Vgl. BAG, Beschluß vom 22.10.2003 - 7 ABR 3/03, da geht es zwar um die Feststellung zur Betriebsgröße für Freistellung, kommt m.E. aber auf's gleiche raus.
Erstellt am 10.11.2009 um 23:55 Uhr von rainerw
@gewerkschafter
Das sehe ich aber gaaaaaaanz anders.
Erstellt am 11.11.2009 um 15:15 Uhr von derdermalwjlwar
jolngu,
euer Local Area Network (LAN) müßt ihr nicht mitrechnen. Oder meintest Du LeihAN?
Erstellt am 12.11.2009 um 20:00 Uhr von jolngu
Erstellt am 12.11.2009 um 23:45 Uhr von rainerw
jolngu, wenn Du mal ein Fenster aufmachst und wir Unsere Mail Addy austauschen, lass ich Dir mal was zukommen.