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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Datumsangabe bei fristloser Kündigung?

M
MUCBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

"Sehr geehrter Herr .........

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Termin."

Das sind die Eingangszeilen einer uns vorliegenden Kündigung eines Mitarbeiters, welches dem Mitarbeiter per Einschreiben zugegangen ist.

Jetzt meine Frage: Wie verhält es sich, muss in dem Kündigungsschreiben ein Datum versehen sein, oder lagt der Zugang des Kündigungsschreibens per Einschreiben, wobei nachvollzogen werden kann, wann dem Mitarbeiter die Kündigung zugegangen ist.

Der BR hat der Anhörung widersprochen!

Bitte um Antwort!

Danke im Voraus...!

MUCBR

4.35506

Community-Antworten (6)

M
major

10.11.2009 um 11:39 Uhr

Das Kündigungsbegehren ist doch bestimmt von einem Personalverantwortlichen unterschrieben. Dort müßtet ihr eigentlich Ort und Datum finden.

T
TROISDORFER

10.11.2009 um 12:55 Uhr

Der BR hat der Anhörung widersprochen! Da frag ich mich mal,Warum ???

Nachtrag : Sorry,da habe ich völlig was anderes gelesen ... ;-) Waschbär hat es völlig richtig erkannt, auch rechtsrheinisch zwischen Köln und Bonn, beginnt die Karnevalszeit,es sind nur vorvwirkungen .

I
Immie

10.11.2009 um 13:03 Uhr

@Troisdorfer Warum fragst du dich das?

W
Waschbär

10.11.2009 um 13:19 Uhr

@Immie,

rechtsrheinisch zwischen Köln und Bonn. ... Das ist der Grund für seine Frage, Leute zwischen K und B , rechts vom Reihn fragen immer sowas wenn es um so was geht ! Das ist ein ungeschriebenes Gesetz ! Ich frage mich allerdings schon seit langem ob das wasser vom Reihn Reiner wäscht als anders wo.... und ob Reiner was mit der Reinheit vom Reihgnwasser zu schaffen hat, oder ob hier der Zufall , das R vorm fall gestellt hat !

Wo war ich grade noch ??? Stimmt Kühlschrank .

R
rainerw

10.11.2009 um 14:06 Uhr

Das Kündigungsschreiben bekommt doch nicht ihr, sondern der AN. Also seit ihr hier auußen vor. Ihr bekommt ja lediglich das Anhörungsschreiben zu der geplanten Kündigung. Eure frist beginn t mit dem erhalt des Schreibens, das ihr ja wohl hoffentlich immer Quittiert. Bei dem geküngigten zählt der Eingangstempel beim erhalt der Kündigung.

G
gewerkschafter

11.11.2009 um 00:02 Uhr

Zurück zu Thema und der Frage bzgl. des fehlenden Datum. Ja, es muß ein Datum angegeben sein, wie major richtig angibt ggf. auch ausserhalb des eigentlichen Textes. Hintergrund sind die Kündigungsfristen für die ersatzweise ordentliche Künding, die lassen sich nun mal nur mit einer Datierung berechnen.

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