Datumsangabe bei fristloser Kündigung?
Hallo Kollegen,
"Sehr geehrter Herr .........
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Termin."
Das sind die Eingangszeilen einer uns vorliegenden Kündigung eines Mitarbeiters, welches dem Mitarbeiter per Einschreiben zugegangen ist.
Jetzt meine Frage: Wie verhält es sich, muss in dem Kündigungsschreiben ein Datum versehen sein, oder lagt der Zugang des Kündigungsschreibens per Einschreiben, wobei nachvollzogen werden kann, wann dem Mitarbeiter die Kündigung zugegangen ist.
Der BR hat der Anhörung widersprochen!
Bitte um Antwort!
Danke im Voraus...!
MUCBR
Community-Antworten (6)
10.11.2009 um 11:39 Uhr
Das Kündigungsbegehren ist doch bestimmt von einem Personalverantwortlichen unterschrieben. Dort müßtet ihr eigentlich Ort und Datum finden.
10.11.2009 um 12:55 Uhr
Der BR hat der Anhörung widersprochen! Da frag ich mich mal,Warum ???
Nachtrag : Sorry,da habe ich völlig was anderes gelesen ... ;-) Waschbär hat es völlig richtig erkannt, auch rechtsrheinisch zwischen Köln und Bonn, beginnt die Karnevalszeit,es sind nur vorvwirkungen .
10.11.2009 um 13:03 Uhr
@Troisdorfer Warum fragst du dich das?
10.11.2009 um 13:19 Uhr
@Immie,
rechtsrheinisch zwischen Köln und Bonn. ... Das ist der Grund für seine Frage, Leute zwischen K und B , rechts vom Reihn fragen immer sowas wenn es um so was geht ! Das ist ein ungeschriebenes Gesetz ! Ich frage mich allerdings schon seit langem ob das wasser vom Reihn Reiner wäscht als anders wo.... und ob Reiner was mit der Reinheit vom Reihgnwasser zu schaffen hat, oder ob hier der Zufall , das R vorm fall gestellt hat !
Wo war ich grade noch ??? Stimmt Kühlschrank .
10.11.2009 um 14:06 Uhr
Das Kündigungsschreiben bekommt doch nicht ihr, sondern der AN. Also seit ihr hier auußen vor. Ihr bekommt ja lediglich das Anhörungsschreiben zu der geplanten Kündigung. Eure frist beginn t mit dem erhalt des Schreibens, das ihr ja wohl hoffentlich immer Quittiert. Bei dem geküngigten zählt der Eingangstempel beim erhalt der Kündigung.
11.11.2009 um 00:02 Uhr
Zurück zu Thema und der Frage bzgl. des fehlenden Datum. Ja, es muß ein Datum angegeben sein, wie major richtig angibt ggf. auch ausserhalb des eigentlichen Textes. Hintergrund sind die Kündigungsfristen für die ersatzweise ordentliche Künding, die lassen sich nun mal nur mit einer Datierung berechnen.
Script: an Arbeitsrechtsanwalt und GEW verweisen - Drei Wochen Frist für KüSchuKlage läuft bereits
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