Wann ist ein Beschluss notwendig?
Hallo miteinander,
wann bzw. bei was muss man als BR einen Beschluss fassen? Sollte man sicherheitshalber immer einen Beschluss fassen obwohl er nicht zwingend nötig wäre? Steht das irgendwo im BetrVG?
Danke im Voraus
Community-Antworten (2)
10.11.2009 um 11:32 Uhr
Einen Beschluss solltet Ihr immer fassen, wenn daraus rechtswirksames handeln erfolgen soll
Ohne Beschluss kann ein BR gar nichts....
10.11.2009 um 17:15 Uhr
Grummel Das Gremium Betriebsrat kann nur im Rahmen seiner gefassten Beschlüsse rechtswirksam Handeln.
Das hindert aber nicht das einzelne Betriebsratsmitglied seine "eigene Betriebsratsarbeit" zu leisten. Für seine eigene Betriebsratsarbeit benötigt er keinerlei Erlaubnis des Gremiums, des BR Vorsitzenden, des Vorgesetzten oder des AG.
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