Innerbetriebliche Stellenausschreibung - Hat interne Kollegin bei gleicher Qualifikation einen Rechtsanspruch auf diese Stelle?
Hallo,
wir ein mittelständisches Industrieunternehmen haben innerbetrieblich eine Stelle ausgeschrieben, eine Kollegin hat sich darauf beworben, diese Bewerbung wurde abgelehnt, 7 externe Bewerbungen wurden berücksichtig und eingestellt.
Hat diese Kollegin bei gleicher Qualifikation einen Rechtsanspruch auf diese Stelle?
Community-Antworten (5)
10.11.2009 um 10:16 Uhr
Ist die gleiche Qualifikation tatsächlich vorhanden,aus welchen Gründen wurde ihr Bewerbung abgelehnt ?
10.11.2009 um 10:17 Uhr
Also erstmal würde ich sagen lautet die Antwort: NEIN.
Das die Stelle intern ausgeschrieben wurde gibt internen Bewerbern keinen höheren Anspruch auf die Stelle als externen.
ABER: Bei gleicher Eignung KÖNNTE eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts vorliegen. Das wäre aber IMHO nur zu beweisen, wenn bereits bei der Ausschreibung oder im Rahmen der Ablehnung bzw. des Gesprächs geschlechtsspezifische Merkmale eine Rolle gespielt haben. Typischer Fall: Die Ausschreibung ist in der MÄNNLICHEN Form "Gesucht wird ein Ingenieur" geschrieben worden. Derartige Fehler sollten aber guten Personalern nicht unterlaufen. Das eventuell kein Bewerbungsgespräch stattgefunden hat ist hingegen normalerweise kein Merkmal, da der AG das Recht hat eine Vorauswahl zu treffen. Da müsste schon offensichtlich sein, das der AG z.B. von vorneherein alle Frauen aussortiert hat. Dann könnte man ihm schon etwas unterstellen.
10.11.2009 um 11:06 Uhr
Habt ihr keinen BR? Der BR hätte den Einstellungen wiedersprechen können.
10.11.2009 um 11:21 Uhr
Doch, wir haben einen BR, es gibt einen Ausschuss der sich damit befasst hat, dieser Ausschuss hat dem BR mitgeteilt, das die Bewerbung der Kollegin mit den nächsten Einstellungen im Januar 2010 berücksichtigt werden soll. Doch das ist aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation nicht mehr realisierbar. So hat man einer Aussage der Personalabteilung geglaubt, was wahrscheinlich nicht mehr umgesetzt wird.
10.11.2009 um 11:32 Uhr
Grundsatz der Betriebsratsarbeit sollte auch sein sich nicht nur auf Aussagen von dritten zu verlassen. Wenn der AG hier wirtschaftliche Gründe angibt ist das schon sehr weit hergeholt. Und ich kann ebei weitem nicht erkennen wo es wirtschaftlicher ist eine Person umzusetzen und deren Platz neu zu besetzen, als wie eine externe Person auf die ausgeschriebene Stelle einzusetzen. Mir scheint euer AG will euch ein wenig vorführen, weil wirtschaftliche Lage ist ein zu komplexes Thema. Wenn ihr über 101 MA seit und einen Wirtschaftsausschuß habt, sollte dieser umgehend die wirschaftlichen Zahlen einfordern.
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