Dergradierung von Personal - wie als BR vorgehen?
Hallo,
ich habe eine Frage zu unserer BR Arbeit. Wir sind ein 9 köpfiges Gremium. Gesamt MA ca 300. Im Unternehmen gibt es derzeit 13 Projektleiter ( leider haben die aber die Funktion PL nicht im Arbeitsvertrag) da die Kollegen als sachbearbeiter eingestellt wurden und sozusagen nach einiger Zeit als PL eingesetzt wurden. Es gab auch für diese Leute diverse Schulungen und Workshops. Kann hier auch von betrieblicher Übung ausgegangen werden? Nun hat ein Wechsel in der Geschäftsleitung stattgefunden und der neue Bereichsleiter möchte nun dass lediglich 2 PL agieren. Die anderen Projektleiter sollen nun quasi degradiert werden. Sie sollen weiter die Tätigkeiten ausführen und den Projektleitern zuarbeiten. Hier soll es dann einen Prämienkatalog geben wobei die ehemaligen PL mit einer Prämie entlohnt werden. Der BRV wurde in einem kurzen Gespräch informiert, hatte aber diese Info nicht umgehend ans Gremium weitergegeben. es soll nun eine Infoveranstaltung für die PL erfolgen in der die informiert werden. Es gab bislang keinerlei Zustimmung oder Beschlüsse des BR über die BetriebsÄnderung . Der BRV gab mir gegenüber an dass hier keine Betriebsänderung vorliegt und der BR nur tätig werden muss wenn sich einzelne PL darüber beschweren. Ich sehe das allerdings anders. Denn schliesslich hat der BR lt BetrVG auch die Entwicklung der MA zu fördern. Die anderen BR Mitglieder sind momentan sehr unschlüssig bzw sehr beeinflusst vom BRV. Kann mir jemand einen Tipp geben wie hier vorzugehen ist?
Community-Antworten (6)
09.11.2009 um 21:03 Uhr
Hallo Grimli,
wenn wir beide unter einem Projekt das Gleiche verstehen, ist der Projektleiter eine "Rolle", zu der ein Mitarbeiter bestimmt und auch freigestellt wird. Es ist keine Stelle die einer Stellenbeschreibung bedarf. Ein Projekt hat immer einen fest definierten Beginn auch auch ein Ende. Ich sehe hier keine Degradierung oder Betriebsänderung.
Gruß Sanne
09.11.2009 um 21:30 Uhr
Hallo, danke zunächst für die Antwort. Bei uns ist es so, dass es diverse Projekte gibt in denen ein Projektleiter die Führung des Teams übernimmt. Anfang und Ende sind nie genau definiert ( Dienstleistungsbranche). Ist es denn nicht so, dass z.B. bei Personalplanung ein Mitbestimmungsrecht des BR besteht? Die Projekte enden ja nicht da die Verträge mit den Kunden weiterlaufen. Es ist nur so, dass die PL weiter Ihre Tätigkeit verrichten, ggf mit Einschränkungen ihrer Kompetenzen. Ich denke dass den PL somit jede Chance auf Wieterentwicklung genommen wird.
09.11.2009 um 21:50 Uhr
@Grimli
Ich versuche es zu verstehen!
Ihr bildet ein Projektteam, PL, Teilprojekte, Projektmitglieder. Projektleiter und vielleicht auch andere werden geschult in Projektmanagement, eventuell Bedienung Software... Jedes Projekt hat ein Ziel (Ende). Dann sollte das "Projekt" in den Betrieb übergehen (Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden).
Richtig?
Meinst Du, wie das eigentliche Arbeitspensum der Kollegen im Projekt aufgefangen werden soll?
Bei uns ist es so, das wir eine BV zur Projektarbeit haben und kein Mitarbeiter gezwungen wird, an Projekten mitzuwirken.
09.11.2009 um 22:26 Uhr
Hallo Sanne, also bei uns ist es folgendermaßen: es gibt in der Firma diverse Projekte: 1 PL, mehrere Mitarbeiter. Der PL führt das Team, führt z.B. MaG, ist Ansprechpartner für die Kunden, erstellt die Abrechnung für den Kunden und weitere administrative Tätigkeiten. stellt z.B.Schulungsbedarf fest und schult auch die MA. etc. Im Gegensatz zu Eurer Firma müssen alle an diesen Projekten ( Aufträgen) mitwirken, da dies unser Tagesgeschäft ist. wie gesagt "Dienstleistungsbranche".
Nun ist es so dass 2 Kollegen weiter PL bleiben, der Rest ( unter anderem ich selbst) sollen also quasi den PL zuarbeiten und gleichzeitig produktiv arbeiten wie alle MA auch. So wie ich das sehe, haben wir dann keine Möglichkeit uns weiter zu entwickeln, von Aufstiegsmöglichkeiten ganz zu schweigen. Eine Überlastung ist dann meiner Meinung nach abzusehen. Der BRV sieht scheinbar keine große Veranlassung hier einzuwirken. Ich denke das dies nicht korrekt ist da auch PL immerhin auch AN sind, deren Interessen ebenso gewahrt werden sollten. Haben wir hier keine Möglichkeit uns zu wehren? Ich bin seit 3 Jahren BR Mitglied bin aber völlig verunsichert was jetzt zu tun ist. Da bei uns im Gremium einiges schief läuft. das würde aber hier den Rahmen sprengen.
Danke + Gruß
10.11.2009 um 00:17 Uhr
Hallo Grimli,
formal hat Sanne schon Recht mit Ihrer Definition, dass ein Projekt verschiedene Punkte aufweisen muß um ein Porket zu sein: Anfank, Ende, Ressourcen und Budget. Ansonsten ist es kein Projekt im Sinne von Projektmanagement.
Wenn ich richtig verstehe, passiert bei Euch aber das, was in vielen Firmen üblich ist: Daily-Doing besteht aus verschiedenen, parallel laufenden Zielfeldern, in den (wahrscheinlich) gleichförmige Tätigkeiten in spezifischen Ausprägungen immer wieder eingesetzt werden (zum Vergleich: Lackieren eines Auto in den 'Projekten' Astra und Corsa). Ein AN macht den Verantwortlichen und versucht, die Ressourcen zusammen zu bekommen, Skills zu entwickeln und das Budget zusammen zu halten. Klassisch kein Projekt, aer ob der damit getragenen Verantwortung gerne so verkauft :-)
M.E. kkann daraus ein Mitbestimmungsrecht gebastelt werden; zumal Du ja sagst: "Der PL [..] schult auch die MA. ." Das ist §BetrVG §92 i.v.m. §98 Abs.1 - Der ArG hat darzulegen, wieviele MA schulen sollen (und warum) und aus 98 ergibt sich das "wer".
Gruß,
10.11.2009 um 11:28 Uhr
Zum Begriff "betrieblicher Übung": Das ist, wenn in einem Betrieb i.d.R. für alle AN eine Vertraglich nicht explizit vereinbarte Vergünstigung gewährt wird, ohne das diese unter den Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt wird.
Wenn hingegen einzelnen neue Aufgaben an einzelne dauerhaft übergeben werden, dann spricht man von einer "Konkretisierung des Arbeitsvertrages". Arbeitsverträge sind zunächst in der Regel eher weit gefasst, d.h. die übertragene Aufgabe wird nicht näher spezifiziert. Gemäß §106 GewO (Gewerbeordung) weist der Arbeitgeber dann Kraft Weisungsrecht die konkreten Aufgaben an. Dazu ist er berechtigt, solange die angewiesenen Aufgaben den im Arbeitsvertrag gesteckten Rahmen nicht überschreiten. Hat die Anweisung einer Aufgabe dann dauerhaften Bestand, z. B. ändert sich die Aufgabe über einige Jahre nicht (hier gibt es keine konkrete Dauer, es hängt vom Einzelfall ab, u.U. tritt dieser Fall NIEMALS ein), dann konkretisiert sich der Vertrag, d.h. das Weisungsrecht wird eingeschränkt und der AG kann dann nur noch im Rahmen dieser Einschränkung sein Weisungsrecht geltend machen. Überschreitet die Weisung des AGs den gesteckten Weisungsrahmen, so liegt augenblicklich eine Vertragsänderung durch kongruentes Handeln vor, u.U. mangels anderslautender Vereinbarungen mit einer sehr präzisen Konkretisierung.
Also, nein, es liegt in Deinem Fall keine betriebliche Übung vor, und sofern der AG sein Weisungsrecht nicht längst überschritten hat (PL nicht im Arbeitsvertrag, aber ob das von Belang ist steht im Zweifel, wie die Kollegen schon dargelegt haben) liegt von Deinem Vortrag her auch noch keine Konkretisierung des Arbeitsvertrages vor. Sollte dieser Fall doch vorliegen, ist das aber nicht das Problem des BR, sondern des AN! Im Falle einer Konkretisierung oder Vertragsänderung kann der AG dem AN nur noch im Rahmen einer einvernehmlichen Vertragsänderung oder durch eine Änderungskündigung ein neues Aufgabengebiet zuweisen. Ist dem AN dies nicht bewusst und er nimmt die Änderung ohne Widerstand hin, erfolgt die Vertragsänderung wiederum durch kongruentes Handeln.
Tipp: So was lernt man u.a. in AR3!
Eine Betriebsänderung liegt schon gar nicht vor, siehe §111 (2) BetrVG, da passt keiner der Punkte.
Was aber möglicherweise vorliegt: Eine Versetzung im Sinne von §95 (3) BetrVG (Dauer > 4 Wochen), sowohl was die Übertragung der Aufgaben eines PL angeht, als auch was die Wegnahme dieser Aufgaben angeht, wonach der BR nach §99 Mitzubestimmen hätte.
Ebenfalls fällt die Frage des Prämienkatalogs in die Mitbestimmung nach §87 (1) 10. und 11. BetrVG.
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