W.A.F. LogoSeminare

Mündliche Kündigung wegen Quelle: Nach Weigerung der Annahme der Abfindung folgte Versetzung - Welche Chancen auf weitere Beschäftigung?

S
semara
Jan 2018 bearbeitet

Vier Personen einer Abteilung wurden ins Chefbüro zitiert. Man teilte ihnen mit, dass ihre Jobs aufgrund von Quelle wegfallen würden. 4 Wochen Kündigungsfrist zum 1. Dezember. Man bot ihnen eine kleine Abfindung an. Drei Personen nahmen an. Eine nicht. Sie wurde daraufhin von heute auf morgen in eine andere Abteilung, die nichts mit Quelle zu tun hat, versetzt. Nun steht die mündliche Kündigung noch im Raum. Schriftlich erhielt sie nichts.

Die Firma wurde zudem zum 1. November von einer anderen Firma übernommen.

Welche Chancen hat die Dame auf weitere Beschäftigung? Sie arbeitet nun eben in der neuen Abteilung weiter. Fürchtet jedoch, dass man sie mürbe machen will bzw. noch etwas folgt. Wie soll sie dann reagieren?

5.691013

Community-Antworten (13)

E
Erwin

09.11.2009 um 12:58 Uhr

@semara

Gibt es einen Betriebsrat?

Hier handel es sich um eine betriebsbedingte Kündigung, da ist die Sozialauswahl anzuwenden. Man sollte Betroffenen unbedingt raten innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage zu erheben.

Kündigungen MÜSSEN IMMER schriftlich erfolgen.

R
rainerw

09.11.2009 um 12:59 Uhr

Ruhig bleiben und weiterarbeiten. Eine mündliche Kündigung gibt es nicht.

T
TROISDORFER

09.11.2009 um 12:59 Uhr

Zun Betriebsrat gehen oder einen RA aufsuchen,bei Kündigungen eigendlich Pflicht ! MFG Troisdorfer

T
TROISDORFER

09.11.2009 um 13:01 Uhr

Eine mündliche Kündigung gibt es nicht ? Leider doch ... ;-) in diesem Fall.

Eine mündliche Kündigung ist nicht rechtsgültig . Mfg Troisdorfer

S
semara

09.11.2009 um 15:00 Uhr

Es gibt einen Betriebsrat. Der Vorsitzende hat empfohlen, die Abfindung anzunehmen und zu gehen. ;)

Für einen Anwalt hat die Dame kein Geld. Ist eh so ein eher schlecht bezahlter Job...

P
Petrus

09.11.2009 um 18:19 Uhr

Für einen Anwalt hat die Dame kein Geld. Ist eh so ein eher schlecht bezahlter Job...

Einem Gewerkschaftsmitglied wär das nicht passiert, da ist der Anwalt inklusive - selbst bei den "Christlichen"...

T
TROISDORFER

09.11.2009 um 20:52 Uhr

***Es gibt einen Betriebsrat. Der Vorsitzende hat empfohlen,die Abfindung anzunehmen und zu gehen. ;) ***

???????????????????????????????????????????????????????

Der Vorsitzende hat der armen Frau geraten eine kleine Abfindunganzunehmen und auf ihren Arbeitsplatz zu verzichten, Betriebsräte gibts,weis er denn das es nicht seine Aufgabe war ? Du kannst ihm Bitte von mir berichten,das man(n) oder Frau von einer kleinen Abfindung, nicht sein Leben bestreiten kann .... Euer Betriebsrat weiß nicht das eine mündliche Kündigung nicht rechtsgültig ist ??? Schick ihn hier ins Forum und er wird was lernen ... ;-)

Diese Art von Betriebsräte gibt es auch,traurig aber wahr.

G
gewerkschafter

09.11.2009 um 22:43 Uhr

Für einen Anwalt hat die Dame kein Geld. Ist eh so ein eher schlecht bezahlter Job...

Deshalb ist ein KüSchuKlage auch kostenfrei.

Und den BRV: erst verprügeln, dann feuern. Kopfschüttel

P
paula

09.11.2009 um 22:43 Uhr

ist es wirklich schon die Kündigung gewesen oder nur die Ankündigung der Kündigung falls der Aufhebungsvertrag nicht angenommen würde.

Ansonsten würde ich die Versetzung in die andere Abteilung als AN sehr positiv sehen, da sich das in einem evtl Kündigungsschutzverfahren als durchaus positiv für die AN erweisen kann

R
rainerw

09.11.2009 um 23:03 Uhr

@paula Deshalb sagte ich ja ruhig halten und weiter arbeiten. Klär diesen komischen BR mal einer auf was einem nach der fünftel Regelung noch von einer geringen Abfindung bleibt. Das reicht gerade mal für die nächste Busfahrkarte zur ARGE.

S
semara

10.11.2009 um 10:34 Uhr

Ich bin selbst Betriebsratsvorsitzende - in einer anderen Firma. Und war nun über meinen Amtskollegen sehr überrascht!

Ich riet der betroffenen Dame, ohne wirklich alle Details zu kennen, auf jeden Fall einen Anwalt aufzusuchen. Selbst wenn keine schriftliche Kündigung vorliegt, ist es offensichtlich, worauf die Sache zielt. Man hat sie absichtlich in eine Abteilung gesteckt, in der ihre körperliche Erkrankung sie dauerhaft behindert. D. h. man will sie kaputt machen. So sehe ich das von außen.

Der Betriebsratsvorsitzende dieser Firma ist für seine Ratschläge bekannt. Das nun war vergleichsweise harmlos. Er dreht normalerweise ganz andere Dinge. Aber jemand muss ihn ja gewählt haben.

Noch eine Frage dazu: "Deshalb ist ein KüSchuKlage auch kostenfrei." Ich bin selbst noch nicht lang im Amt. War mir deshalb neu. Wer trägt dann die Kosten, wenn nicht der Entlassene?

R
rainerw

10.11.2009 um 11:08 Uhr

Schau mal unter diesem Link nach. Das ist der kompletteste den ich auf der schnelle gefungen habe. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsschutzklage.html

R
rkoch

10.11.2009 um 13:40 Uhr

@semara

Das die Firma übernommen wurde tut zunächst nichts zur Sache -> Betriebsübergang §613a BGB.

Da keine Kündigung ausgesprochen wurde und offenbar immer noch Arbeit für die Dame da ist stehen die Weiterbeschäftigungschancen sehr gut. Betriebsbedinigte Kündigung schließe ich aus, selbst wenn doch -> Sozialauswahl. Was die nichtberücksichtigung einer Behinderung angeht, kann die Dame da wohl Abhilfe verlangen, und falls die Behinderung urkundlich ist, Integrationsamt!?

Was die Prozesskosten angeht liegt hier wohl ein Verwechslung vor.

Kostenfrei sind Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht. Dazu zählt die Kündigungsschutzklage NICHT.

Vor dem Arbeitsgericht gibt es keine Anwaltspflicht, insofern kann sich ein Kläger selbst vertreten und sich diese Kosten sparen. Nicht kostenfrei ist das Verfahren selbst.

Was die Kosten angeht siehe hier: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html

Kostenfrei ist die Sache danach nur, wenn der Kündigungsschutzprozess mit einem Vergleich, das heißt ohne richterlichen Urteilsspruch endet. Vergleich wiederum bedeutet in 95% der Fälle Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung.

Ihre Antwort