Mündliche Kündigung wegen Quelle: Nach Weigerung der Annahme der Abfindung folgte Versetzung - Welche Chancen auf weitere Beschäftigung?
Vier Personen einer Abteilung wurden ins Chefbüro zitiert. Man teilte ihnen mit, dass ihre Jobs aufgrund von Quelle wegfallen würden. 4 Wochen Kündigungsfrist zum 1. Dezember. Man bot ihnen eine kleine Abfindung an. Drei Personen nahmen an. Eine nicht. Sie wurde daraufhin von heute auf morgen in eine andere Abteilung, die nichts mit Quelle zu tun hat, versetzt. Nun steht die mündliche Kündigung noch im Raum. Schriftlich erhielt sie nichts.
Die Firma wurde zudem zum 1. November von einer anderen Firma übernommen.
Welche Chancen hat die Dame auf weitere Beschäftigung? Sie arbeitet nun eben in der neuen Abteilung weiter. Fürchtet jedoch, dass man sie mürbe machen will bzw. noch etwas folgt. Wie soll sie dann reagieren?
Community-Antworten (13)
09.11.2009 um 12:58 Uhr
@semara
Gibt es einen Betriebsrat?
Hier handel es sich um eine betriebsbedingte Kündigung, da ist die Sozialauswahl anzuwenden. Man sollte Betroffenen unbedingt raten innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage zu erheben.
Kündigungen MÜSSEN IMMER schriftlich erfolgen.
09.11.2009 um 12:59 Uhr
Ruhig bleiben und weiterarbeiten. Eine mündliche Kündigung gibt es nicht.
09.11.2009 um 12:59 Uhr
Zun Betriebsrat gehen oder einen RA aufsuchen,bei Kündigungen eigendlich Pflicht ! MFG Troisdorfer
09.11.2009 um 13:01 Uhr
Eine mündliche Kündigung gibt es nicht ? Leider doch ... ;-) in diesem Fall.
Eine mündliche Kündigung ist nicht rechtsgültig . Mfg Troisdorfer
09.11.2009 um 15:00 Uhr
Es gibt einen Betriebsrat. Der Vorsitzende hat empfohlen, die Abfindung anzunehmen und zu gehen. ;)
Für einen Anwalt hat die Dame kein Geld. Ist eh so ein eher schlecht bezahlter Job...
09.11.2009 um 18:19 Uhr
Für einen Anwalt hat die Dame kein Geld. Ist eh so ein eher schlecht bezahlter Job...
Einem Gewerkschaftsmitglied wär das nicht passiert, da ist der Anwalt inklusive - selbst bei den "Christlichen"...
09.11.2009 um 20:52 Uhr
***Es gibt einen Betriebsrat. Der Vorsitzende hat empfohlen,die Abfindung anzunehmen und zu gehen. ;) ***
???????????????????????????????????????????????????????
Der Vorsitzende hat der armen Frau geraten eine kleine Abfindunganzunehmen und auf ihren Arbeitsplatz zu verzichten, Betriebsräte gibts,weis er denn das es nicht seine Aufgabe war ? Du kannst ihm Bitte von mir berichten,das man(n) oder Frau von einer kleinen Abfindung, nicht sein Leben bestreiten kann .... Euer Betriebsrat weiß nicht das eine mündliche Kündigung nicht rechtsgültig ist ??? Schick ihn hier ins Forum und er wird was lernen ... ;-)
Diese Art von Betriebsräte gibt es auch,traurig aber wahr.
09.11.2009 um 22:43 Uhr
Für einen Anwalt hat die Dame kein Geld. Ist eh so ein eher schlecht bezahlter Job...
Deshalb ist ein KüSchuKlage auch kostenfrei.
Und den BRV: erst verprügeln, dann feuern. Kopfschüttel
09.11.2009 um 22:43 Uhr
ist es wirklich schon die Kündigung gewesen oder nur die Ankündigung der Kündigung falls der Aufhebungsvertrag nicht angenommen würde.
Ansonsten würde ich die Versetzung in die andere Abteilung als AN sehr positiv sehen, da sich das in einem evtl Kündigungsschutzverfahren als durchaus positiv für die AN erweisen kann
09.11.2009 um 23:03 Uhr
@paula Deshalb sagte ich ja ruhig halten und weiter arbeiten. Klär diesen komischen BR mal einer auf was einem nach der fünftel Regelung noch von einer geringen Abfindung bleibt. Das reicht gerade mal für die nächste Busfahrkarte zur ARGE.
10.11.2009 um 10:34 Uhr
Ich bin selbst Betriebsratsvorsitzende - in einer anderen Firma. Und war nun über meinen Amtskollegen sehr überrascht!
Ich riet der betroffenen Dame, ohne wirklich alle Details zu kennen, auf jeden Fall einen Anwalt aufzusuchen. Selbst wenn keine schriftliche Kündigung vorliegt, ist es offensichtlich, worauf die Sache zielt. Man hat sie absichtlich in eine Abteilung gesteckt, in der ihre körperliche Erkrankung sie dauerhaft behindert. D. h. man will sie kaputt machen. So sehe ich das von außen.
Der Betriebsratsvorsitzende dieser Firma ist für seine Ratschläge bekannt. Das nun war vergleichsweise harmlos. Er dreht normalerweise ganz andere Dinge. Aber jemand muss ihn ja gewählt haben.
Noch eine Frage dazu: "Deshalb ist ein KüSchuKlage auch kostenfrei." Ich bin selbst noch nicht lang im Amt. War mir deshalb neu. Wer trägt dann die Kosten, wenn nicht der Entlassene?
10.11.2009 um 11:08 Uhr
Schau mal unter diesem Link nach. Das ist der kompletteste den ich auf der schnelle gefungen habe. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsschutzklage.html
10.11.2009 um 13:40 Uhr
@semara
Das die Firma übernommen wurde tut zunächst nichts zur Sache -> Betriebsübergang §613a BGB.
Da keine Kündigung ausgesprochen wurde und offenbar immer noch Arbeit für die Dame da ist stehen die Weiterbeschäftigungschancen sehr gut. Betriebsbedinigte Kündigung schließe ich aus, selbst wenn doch -> Sozialauswahl. Was die nichtberücksichtigung einer Behinderung angeht, kann die Dame da wohl Abhilfe verlangen, und falls die Behinderung urkundlich ist, Integrationsamt!?
Was die Prozesskosten angeht liegt hier wohl ein Verwechslung vor.
Kostenfrei sind Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht. Dazu zählt die Kündigungsschutzklage NICHT.
Vor dem Arbeitsgericht gibt es keine Anwaltspflicht, insofern kann sich ein Kläger selbst vertreten und sich diese Kosten sparen. Nicht kostenfrei ist das Verfahren selbst.
Was die Kosten angeht siehe hier: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html
Kostenfrei ist die Sache danach nur, wenn der Kündigungsschutzprozess mit einem Vergleich, das heißt ohne richterlichen Urteilsspruch endet. Vergleich wiederum bedeutet in 95% der Fälle Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung.
Verwandte Themen
Kann die Weigerung des BRV zur ordnungsgemäßen Erstellung einer TO den Ausschluß nach § 23 begründen?
ÄlterIn unserer Einladung zur BR-Sitzung steht immer der TOP "Beschlußfassungen zu personellen Einzelmaßnahmen: Einstellungen; Versetzungen; Eingruppierungen; Prov.-Regelungen" ohne weitere Angaben. Der BR
Corona PCR Schnelltests verpflichtend? Mitbestimmung BR?
ÄlterHallo Zusammen, unser AG bereitet aktuell Informationsschreiben für die AN vor welche beinhalten, dass ab kommender Woche verpflichtend Schnelltests für alle AN eingeführt werden sollen. Bei Weigeru
Kündigung bei unentschuldigtem Fehlen - wann kann der BR die Zustimmung zur Kündigung verweigern?
ÄlterHallo, einem Mitarbeiter soll fristlos, hilfsweise fristgerecht, gekündigt werden, weil er seit dem 27.12.05 unentschuldigt fehlt. Der Mitarbeiter hat in den letzten 5 Jahren immer wieder unentschuldi
Quelle Erste-Hife-Kurs = Arbeitszeit
ÄlterHallo, Unser Arbeitgeber verlangt von uns das wir alle 2 Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Dieser findet aber grundsätzlich in unserer Freizeit statt und wird nicht als Arbeitszeit vergütet. Ich we
Annahme zu §111 ja oder nein
ÄlterGuten Abend, wir sind ein Konzern mit 2500 MA. Wir haben auch Töchter Unternehmen- Tochter 1 mit 550 MA und Tochter 2 mit 280 MA. In den Töchter Unternehmen sind ca. 120 Befristete Arbeitsverträge.