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Quelle Erste-Hife-Kurs = Arbeitszeit

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little-twink
Nov 2020 bearbeitet

Hallo, Unser Arbeitgeber verlangt von uns das wir alle 2 Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Dieser findet aber grundsätzlich in unserer Freizeit statt und wird nicht als Arbeitszeit vergütet. Ich weiß das es sehr wohl als Arbeitszeit vergütet werden muss, jedoch kann ich keine Quelle finden die das belegt. Ohne Quelle bzw passendem Gesetzestext, wird sich unser AG auf Stur stellen. Kann uns da jemand weiterhelfen?

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Community-Antworten (2)

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RudiRadeberger

03.11.2020 um 19:18 Uhr

Wenn es eine Pflichtveranstaltung ist, ist es Arbeitszeit.

Quelle auf die Schnelle: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/frage-des-tages/zaehlt-der-erste-hilfe-kurs-als-arbeitszeit

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rtjum

04.11.2020 um 09:02 Uhr

wofür ist denn dieser Kurs? Seid ihr die Ersthelfer im Betrieb? Weil dann entstehen eurem AG doch nur die Kosten eurer Arbeitszeit. Die Ausbildung an sich wird, soweit ich das weiß, von den Unfallversicherungsträgern übernommen. Die Pflicht eures AG Ersthelfer ausbilden zu lassen findet ihr in der DGUV Vorschrift 1, §26 folgende.

Und wenn ihr das in eurer Freizeit für den AG macht, dann seid ihr sehr nett zu eurem AG und könntet auch sagen "nenene lieber AG, in unserer Freizeit machen wir das nicht mehr"

und hier: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/4876

steht das auch nochmal. komnet.nrw ist die Arbeitsschutzseite des Landes NRW, kein Gesetz aber sowas sollte einen AG durchaus überzeugen

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