W.A.F. LogoSeminare

Untätiger Wahlvorstand

E
eitzer.ingrid
Jan 2021 bearbeitet

Kann der Wahlvorstand abgesetzt werden. Seit 19.04.18,ist nichts mehr passiert. Wahlvorstand ist seit dem im Krankonstand.

63306

Community-Antworten (6)

A
AlterMann

23.06.2018 um 00:10 Uhr

Gibt es gesunde Vertreter? Dann sind die gefragt. Wenn nicht, würde ich den Wahlvorstand bitten, wegen Krankheit zurück zu treten. Das geht sicher schneller und schonender als jede andere Möglichkeit.

P
Pjöööng

23.06.2018 um 00:31 Uhr

und dann ?

K
kratzbürste

23.06.2018 um 09:31 Uhr

Dann bittet man den GBR , KBR oder die Gewerkschaft aktiv zu werden (oder es finden sich drei wahlberechtigte ...)

M
MaJoK

23.06.2018 um 10:48 Uhr

oder der alte BR setzt einen neuen Wahlvorstand ein, 2 Monate krank :(

K
krambambuli

23.06.2018 um 11:57 Uhr

Der alte BR dürfte kaum noch im Amt sein. Seit 31.5. Ist dieser Betrieb BR-los.

C
Challenger

23.06.2018 um 13:27 Uhr

§ 18 BetrVG - Vorbereitung und Durchführung der Wahl -

(1) Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so ersetzt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.

Ihre Antwort