Wahlvorstand - Kann ein Betriebsratsmitglied, das sich für den neuen Betriebsrat nicht mehr aufstellen läßt in den Wahlvorstand berufen werden?
Kann mir jemand helfen? Meine Frage lautet: Kann ein Betriebsratsmitglied, das sich für den neuen Betriebsrat nicht mehr aufstellen läßt in den Wahlvorstand berufen werden?
Community-Antworten (1)
07.11.2009 um 06:44 Uhr
Hatten wir doch schon ...
JA ER DARF !!!
Warum sollte er nicht dürfen,er dürfte sich auch aufstellen wenn er in den neuen Betriebsrat bleibt . MFG Troisdorfer
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