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Bewußte Täuschung des ArG bei Regelungsabrede?

C
celiti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr,

ich hab mal ein Problem mit einer Betriebsvereinbarung, die keine ist....

Fall: Wir haben Rufbereitsschaft verhandelt (relativ konstrutiv sogar) und sind uns einig geworden. Das Teil muß nun zum Beschluß auf die nächste TO und kann dann unterschrieben werden.

Unter anderem ist Inhalt: Die Rufbereitschaft soll für die betroffenen MA verpflichtend sein (haben sich im Vorfeld in Abteilungsversammlung und Einzelgesprächen auch alle einverstanden erklärt, aber keine Erfahrung mit Rufbereitschaft).

Nach BAG ist der Eingriff nur möglich über Änderungskündigung (einseitig ArG), Vertragsänderung (beidseitig individuell) oder nomativ (beidseitig kollektiv). Bzgl. Nomativ - $77 BetrVG kommt nicht zum tragen.

Problem: Die Arbeitgeberin (hatte die Vorlage geliefert) titulierte "Regelungsabrede" statt "Betriebsvereinbarung". Regelungsabreden sind aber für Vereinbarungen zwischen BR und ArG; Regelungen dort haben juristisch keinen Einfluß auf den AN.

Gremium ist mehrheitlich der Meinung, "ok - wissen wir, aber die GL nicht und kann weder uns noch AN schade. AN kann sich im Zweifel ("zwingend") sogar auf Nichtigkeit berufen".

Muß ich als BRV dem Gremium folgen oder auf korrekte Formulierung bestehen?

5.77204

Community-Antworten (4)

R
ridgeback

07.11.2009 um 11:40 Uhr

celiti, würde das dem AN wirklich helfen?

L
Lotte

07.11.2009 um 11:59 Uhr

celti, verstehe auch nicht, warum Ihr als BR eine BV/Regelungsabrede verhandelt, die Ihr offensichtlich gar nicht wollt?

Zu Deiner Frage: Wenn Du Dein Gremium von Deiner Meinung nicht überzeugen kannst, dann hast Du das zu machen, was Dein Gremium beschließt.

R
rainerw

07.11.2009 um 12:58 Uhr

Werden Regelungsabreden schriftlich gemacht zählt das juristisch nach dem BGB aber auch als Vertrag. Sie haben nur den Vorteil das sie leichter Kündbar sind, wenn sie keine Kündigungsfrist beinhalten.

N
nicoline

07.11.2009 um 23:34 Uhr

celiti Wenn Du Dein Gremium von Deiner Meinung nicht überzeugen kannst, dann hast Du das zu machen, was Dein Gremium beschließt. Dem kann ich mich nur anschließen!

Hinzufügen möchte ich noch, dass Ihr die Interessenvertretung der AN seid und mit einer BV, im Gegensatz zur Regelungsabrede, auch "einklagbare Rechte" der AN festschreibt. Hierzu solltet Ihr vielleicht noch mal gründlich überlegen und diskutieren, vielleicht auch über den Inhalt!

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