ArG + Leitende AN auf Betriebsversammlung
Hallo zusammen,
regelmässig lungern die Leitenden auf unseren BV's rum. Der 'Störfaktor' ist von mal zu mal gewachsen; als Feedback für die letzte BV haben wir erhalten, dass sich die Mehrheit der AN dass Wegbleiben der Leitenden (und des ArG wenigstens zeitweise) wünscht.
Der Fitting sagt nun, das der ArG leider das Recht hat, zu kommen und zur Unterstützung seine Schergen (Auflage 23, §43 RN 30) mitzunehmen und darüber hinaus auch noch zu jedem Punkt seinen Senf abgeben darf. Welche Möglichkeiten gibt's nun, mal ne halbe Stunde allein zu sein (ausser privat natürlich) Verhandeln mit ArG ist aussichtslos, der möchte überall sein - wenn er könnte würde er wohl die Kantine abhören und Videos drehen
Danke,
Community-Antworten (5)
06.04.2007 um 00:35 Uhr
@nikkita, zur BV laden wir die Geschäftsleitung aber nicht alle leitenden Angestellte. An einer Betriebsversammlung dürfen alle Arbeitnehmer des Betriebs teilnehmen. Da die leitenden Angestellten nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gelten, haben sie kein Teilnahmerecht.
06.04.2007 um 00:54 Uhr
@nikkita
da ihr Hausrecht während einer Betriebsversammlung habt, teilt ihr dem AG eine Redezeit zu (zunächst auf der Tagesordnung/ Einladung) und evt. im Raum auch einen bestimmten Platz.
Gut macht sich auch der optische Eindruck, wenn der BR erhöht und/oder wenigstens frontal zu den AN sitzt und der AG mit dem Rücken zu den AN.
Der BRV moderiert den Ablauf und teilt Redezeiten zu ( für sich selbst, die AN, die Gewerkschaftssekretäre und den AG).
Guckst du auch §42 BetrVG ff, Kommentare und hier im Forum Stichwort/ Suchfunktion und fettgedruckte Worte :-)
LG
06.04.2007 um 01:33 Uhr
hallo,
danke für die Tipp's. Soweit sind wir ja auch schon, haben auch auf der letzen BV dem ArG regelrecht das Wort entzogen (naja, der Vors ist aufgestanden -wir sitzen frontal an einem Tisch so dass uns jeder sieht und er in der erstzen Reihe, der Vors setzt sich dann einfach auf seinen Stuhl statt wieder um den Tisch 'rumzukommen- und hat gesagt "jo, schönen Dank und nun weiter mit..." ;-) Da der ArG aber die Themen kennt, quatscht er nur allgemeines am Thema vorbei (Firma gehts schlecht und Zähne zusammenbeißen und die Fluktuation aufgefangen ist ach so schwer - das erzählt er auch auf seiner Jahresversammlung kurz vor Weihnachten) und zu den anderen TOs hat er immer seine Spezi's (da kennt sich Herr X viiiieel besser aus). Eingeladen haben wir die noch nie - aber dürfen wir die auch ohne Grund rauschschmeissen? Und den ArG auch - so nach dem Motto "Tagesordnung ist rum, jetzt noch Diskussion, Schüß Herr ...????) Ich mein, weil im Fitting steht's nicht explizit. Und bevor wir uns -neben dem normalem Trouble- dafür einen 'einfangen'.... Fragen kost ja nix :-)
Danke nochmal!
Ach so: die Leitenden ist die Geschäftleitung. Wir sind nicht groß, nur 'n 5'er Rat.
06.04.2007 um 01:51 Uhr
@nikkita
den AG rauswerfen würde ich nicht empfehlen, dann lieber zur letzten Viertelstunde einladen, ....wer mag kann ja länger bleiben, als die offizielle Sitzungszeit :-)
in dieser Viertelstunde stellt ihr erstmal die Fragen, die ihr von den AN gesammelt habt u.ä.
wenn ihr 4 oder sogar noch ggf. noch mehr BV jährlich macht, haben die Leitenden evt. auch mal keine Zeit dafür...:-)
LG
06.04.2007 um 02:02 Uhr
@spinx: ja vier müssen und machen wir wir ja - aber stimmt es geht ja auch mehr! Eigentlich doof, wenn man so auf der Leitung steht - man muß es erst schreiben und dann Deine Antwort dazu: klar, BV kurz vor Feierabend und dann eben doch "Privat" O.k. dann werden einige wenige Kolleginnen nicht kommen, weil Teilzeit auf morgens. Oder können die dann die Zeit als Arbeitszeit stempeln? :-) (guck ich gleich mal nach...)
Ganz ganz vielen Dank!
nikki
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