Erstellt am 29.09.2020 um 17:20 Uhr von celestro
Ein Beschluss braucht eine Mehrheit, um gültig zu sein. Enthaltung zählt als Gegenstimme, egal ob die Frage "wer ist für die Abwahl?" oder "wer will, dass der BRV bleibt" lautet.
Was meinst Du mit "wenn der BRV den Raum verlässt"? Er wird vermutlich gegen seine Abwahl stimmen. Rausgehen (und somit nicht mit abstimmen)würde die Chance erhöhen, das er abgewählt wird.
Der BRV muss unverzüglich neu gewählt werden. Und rechtlich gibt es nur einen Stellvertreter.
Erstellt am 29.09.2020 um 17:52 Uhr von Betriebsrat LM
Meint den Raum verlassen,dass das er ja nicht für oder gegen sich selbst abstimmen darf.
Erstellt am 29.09.2020 um 17:53 Uhr von celestro
Doch, natürlich darf er das.
Erstellt am 29.09.2020 um 18:26 Uhr von Kratzbürste
Er ist ja nicht verhindert, wenn er den Raum verlässt, also kein Ersatzmitglied.
Dem Antrag muss die Mehrheit der BR- Mitglieder mit "ja" zugestimmt haben . Enthalten ist eben nicht zustimmen.
Bei euch müssen also 4 zustimmen. Wenn der BRV geht, sind immer noch 4 ja erforderlich; es haben dann zwar nur 6 abgestimmt - aber mehr als die Hälfte wäre dann 3 plus x - also 4.
Erstellt am 29.09.2020 um 19:13 Uhr von jimbob2019
Im übrigen, ist das was der BRV unterschrieben hat, nicht gültig, da hier kein Beschluss des BR vorliegt.
Erstellt am 30.09.2020 um 08:32 Uhr von xyz68
Abberufung BRV:
1. folgende Punkte müssen auf die Tagesordnung (falls der BRV dies nicht von sich aus macht braucht es einen Antrag von mindestens 2 BR Mitgliedern dass die Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung sollen): Abberufung des BRV und Neuwahl des BRV
2. für die Abberufung folgendes beachten:
Der Stellvertreter übernimmt die Sitzung und der BRV verlässt die Sitzung
Es muss ein Ersatzmitglied geladen werden
Frage nach der Abberufung stellen
3. Neuwahl des BRV
der abgewählte BRV kommt wieder in die Sitzung, das Ersatzmitglied verlässt sie
wieder und unter der Leitung des Stellvertreter wird neu gewählt.
ACHTUNG
Besondere Sorgfalt gilt dem Protokoll und rechnet ggf. mit einer Anfechtung der Beschlüsse.
Ich hoffe ihr habt jemanden, der das Amt übernehmen will und kann, dass solltet ihr vorher klären. Und natürlich kann sich der abberufene auch wieder zur Wahl aufstellen lassen.
Viel Erfolg :)
Erstellt am 30.09.2020 um 08:51 Uhr von Erbsenzähler
@xyz68
Wieso sollte der BRV die Sitzung verlassen sollen??? Der Stellvertreter über nimmt auch nicht die Sitzungsleitung.
Lädt der Betriebsratsvorsitzende zu seiner Abwahl ein, leitet er auch diese Sitzung, selbst wenn es um seine Abwahl geht. Der Betriebsratsvorsitzende wird dann mit Stimmenmehrheit abgewählt.
Wobei Enthaltungen wie Nein-Stimmen zu werten sind.
Erstellt am 30.09.2020 um 09:13 Uhr von moreno
Der Stellvertreter übernimmt die Sitzung und der BRV verlässt die Sitzung
Es muss ein Ersatzmitglied geladen werden...Zitat xyz68
Und schon ist das Kind in den Brunnen gefallen! ;-)
Erstellt am 30.09.2020 um 10:03 Uhr von celestro
Vor allen Dingen hatte ich doch schon vorher geschrieben, das der derzeitige BRV bei der Abwahl mitstimmen darf. Dann trotzdem etwas anderes zu schreiben ist zwar nicht verboten. Aber vielleicht sollte man sich da vorher nochmal vergewissern ......
Erstellt am 30.09.2020 um 10:46 Uhr von xyz68
Leute, nach Aussage unseres Anwaltes muss der BRV bei seiner Abberufung die Sitzung verlassen, da er verhindert ist. Und das war so ziemlich der einzige Punkt, den unser abgewählter BRV nicht vor Gericht versucht hat zu bemängeln. War mir vorher auch nicht so bewusst. Aber auf einen nachfolgenden Seminar hat der neue BRV ausdrücklich nachgefragt und es auch so bestätigt bekommen.
Wo kein Kläger, da kein Richter, bei uns klärt es momentan das Gericht, da der alte BRV seine Abwahl nicht akzeptiert. (Bitte nicht fragen, was er sich davon verspricht, wir verstehen es auch nicht)
Erstellt am 30.09.2020 um 10:54 Uhr von celestro
"Lädt der Betriebsratsvorsitzende zu seiner Abwahl ein, leitet er auch diese Sitzung, selbst wenn es um seine Abwahl geht. Der Betriebsratsvorsitzende wird dann mit Stimmenmehrheit abgewählt.
https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsvertrag/abwahl-des-betriebsvorsitzenden-so-ist-die-rechtslage/"
"Nicht individuell betroffen und daher an der Amtsausübung nicht verhindert ist auch ein Betriebsratsmitglied, wenn im Betriebsrat eine Angelegenheit behandelt wird, die sich auf die Betriebsratstätigkeit des Mitglieds bezieht (z. B. dessen Entsendung zu einer Schulungsmaßnahme, Kandidatur für das Amt des Betriebsratsvorsitzenden oder Freistellung). In diesen Fällen handelt es sich um organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Betriebsratsarbeit. Ausnahmsweise gilt dies nicht, wenn über den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober Pflichtverstöße beraten und beschlossen werden soll (§ 23 Abs. 1 S. 2 BetrVG). In diesem Fall gilt das betroffene Betriebsratsmitglied für die Dauer der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes als verhindert.
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/V/verhinderung.html"
"Für die Abberufung des Betriebsratsvorsitzenden genügt die einfache Stimmenmehrheit. Der Betriebsrat muss bei der Abstimmung beschlussfähig sein, das heißt es müssen mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Der Betriebsratsvorsitzende darf an der Abstimmung selbst teilnehmen.
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/betriebsratsvorsitzender/"
Erstellt am 30.09.2020 um 13:33 Uhr von rtjum
xyz58 dann müssten ja schon bei der konstituierenden Sitzung Ersatzmitglieder vor der Tür warten um dann jeweils bei der Wahl des BRV und des sBRV die zur Wahl stehenden zu ersetzen...
NeNeNe der BRV hat Stimmrecht!
Erstellt am 30.09.2020 um 13:37 Uhr von moreno
Manchmal frage ich mich ....gibt es so schlechte Rechtsanwälte oder reden sie so um den Brei rum, dass einige Betriebsräte sie nicht verstehen ;-)
Erstellt am 30.09.2020 um 14:06 Uhr von Erbsenzähler
@moreno
...oder Betriebsräte keinen Fachanwalt fragen!
Die beste Ausrede für die Auswahl des Anwalts bei einer Kündigung wegen Alkoholismus war. Der hat mich bei meiner letzten Trunkenheitsfahrt auch sehr gut vertreten. Ging ja auch um Alkohol....
Erstellt am 30.09.2020 um 14:12 Uhr von moreno
Der Jägermeisterexperte ;-)
Erstellt am 30.09.2020 um 14:29 Uhr von Dummerhund
Ist der Anwalt dann aber schlechter, als mache Antworten hier in diesem Thread an einem unwissenden Fragenden?
Erstellt am 30.09.2020 um 14:32 Uhr von xyz68
Sorry, es geht hier um zwei verschiedene Dinge, zum einem um die Abberufung des Betriebsratsvorsitzenden - hier soll nach Aussage unseres Anwaltes und des Anwaltes beim IFB der Betriebsratsvorsitzende den Raum verlassen. War auch für mich neu aber dies war auch kein Punkt, der vom BRV bei der Klage gegen die Abwahl vor Gericht angezweifelt wurde. Er ist sogar selbst gegangen und hat einfach dem Stellvertreter die Sitzungsleitung übergeben.
Unstrittig ist, das der ehemalige BRV natürlich bei der Neuwahl im Raum ist und wahlberechtigt ist.
Abberufung und Neuwahl sind hier getrennt zu betrachten.
Sorry, aber wir haben die ganze Angelegenheit aktuell im Beschlussverfahren und glaubt mir, niemals hätten wir gedacht, was uns da alles als Fehler ausgelegt werden sollte.
Wenn man aber einen kleinen Diktator stürzt, der der Meinung ist, nur seine Meinung zählt und der Rest des Gremiums hat ihm gefälligst stillschweigend zu folgen, ist das mit der Abwahl gar nicht so einfach :)
Erstellt am 30.09.2020 um 14:55 Uhr von wdliss
@xyz68: Ich finde leider keine einzige Quelle, die vom BRV erwartet den Raum zu verlassen. Dass er das nun nicht vor Gericht anführt liegt vermutlich daran, dass wenn "durch Raum verlassen" der Beschluss ungültig werden würde kann man ja kaum einen gültigen Beschluss fassen.
Erstellt am 30.09.2020 um 15:05 Uhr von Dummerhund
@xyz68: Mal folgende Seite: https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsvertrag/abwahl-des-betriebsvorsitzenden-so-ist-die-rechtslage/
Auch hier steht:
"Lädt der Betriebsratsvorsitzende zu seiner Abwahl ein, leitet er auch diese Sitzung, selbst wenn es um seine Abwahl geht. Der Betriebsratsvorsitzende wird dann mit Stimmenmehrheit abgewählt."
Auch auf den Seiten von IBF kann man nichts finden was die These des Seminarleiters von IBF unterstützt.
Kann es sein das die Klageerhebung von dessen Beschlussverfahren du schreibst auf einen ganz anderen Tenor beruft, denn du schreibst ja selber ", was uns da alles als Fehler ausgelegt werden sollte." Das Ergebnis kann zwar Schlussendlich das selbe sein, es wird aber auf einen anderem Umstand die Klage eingereicht.