Vorlage von Arbeitsverträgen beim BR per Mail oder in Schriftform?
Hallo zusammen, leider konnte ich so im Netz nichts finden, daher hier meine Frage: Als BR bekommen wir bei Neueinstellungen die entsprechenden Arbeitsverträge/Kündigungen zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegt. Dies passiert neben der Übersendung per Mail (verschlüsselt) auch immer noch per Post in Papierform. Ist die Papierform hier zwingend notwendig? (Frage nach Ressourcen-Schonung und Aufwand) Herzlichen Dank für eure Antworten im Voraus!
matze12
Community-Antworten (11)
29.09.2020 um 18:15 Uhr
Es gibt keine Formvorschrift. Der Arbeitgeber ist in der Wahl der Mittel vollkommen frei. Selbst Brieftauben sind möglich.
29.09.2020 um 18:25 Uhr
Herzlichen Dank
30.09.2020 um 15:35 Uhr
rührt das Thema am besten nicht an, denn Arbeitsverträge gehen den BR so ohne weiteres eigentlich nichts an und wenn ihr dem AG nun sagt er soll euch das nur noch per Mail schicken wird er evtl wach und ihr bekommt die gar nicht mehr
30.09.2020 um 15:55 Uhr
"wenn ihr dem AG nun sagt er soll euch das nur noch per Mail schicken wird er evtl wach und ihr bekommt die gar nicht mehr"
Warum sollte er aufgrund von -es reicht uns, wenn wir alle Unterlagen bzgl. BR-Arbeit per Mail bekommen- "wach werden"?
30.09.2020 um 17:26 Uhr
Lieber celestro als Beispiel mein Vorgänger: Er hat genau das getan, nämlich unserem AP auf Seiten des AG das geschrieben was Du sagst, und siehe da der AP hat dann recherchiert was seine Lakaien denn so alles an uns weitergeben und schwups wurde es weniger weil Dinge dabei waren die nicht notwendig waren und die Lakaien haben zusätzlich noch einen Einlauf kassiert, daher kommt mein Tip.
30.09.2020 um 17:36 Uhr
interessant, Danke!
Notiz am Rande: Allerdings würde ich mich als BR nur so benehmen, wie ich es auch vom AG erwarte. Sprich ich persönlich würde dafür sorgen, das ich Unterlagen nicht erhalte, die ich nicht haben darf. ;-)))
30.09.2020 um 17:45 Uhr
ich persönlich würde dafür sorgen, das ich Unterlagen nicht erhalte, die ich nicht haben darf. ;-)))
bin ich komplett bei Dir.
30.09.2020 um 17:52 Uhr
Ich als Betriebsrat nutze alles was ich vom AG bekomme! Was im Gesetz drin steht ist ja nur der Mindestanspruch des Betriebsrates gibt der AG mehr Informationen sag ich nicht ....nein Danke! Deswegen bin ich beim rtjum keine schlafende Hunde wecken! ;-)
30.09.2020 um 18:34 Uhr
Wir reden hier aber von einem "mehr", das die Datenschutzverordnung tangiert. Der BR darf nicht einfach alle möglichen Daten "verarbeiten". ;-)
01.10.2020 um 10:36 Uhr
@celestro: Der BR "verarbeitet" ja keine Daten. Er erhält diese. Punkt. Erst dann ist der BR in der Pflicht zu schauen was wichtig ist und was nicht. Wenn er die Daten zur Kenntnis nimmt und anschließend entsprechende vernichtet, sehe ich keine Problem mit der Datenschutzverordnung. Zudem nehmen wir auch alles was uns der AG zuschickt zuerst einmal an. Wir sagen unserem AG auch nicht das er uns zuviel Infos schickt. Solange der AG nicht bemerkt, dass er zuviele Daten schickt, ist dies erstmal sein Problem. Ich würde abstelle des BR ganz leise sein.
01.10.2020 um 12:52 Uhr
Verarbeiten nach DSGVO Art 4 Nr. 2 heisst aber
„Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
von daher ist das " Der BR "verarbeitet" ja keine Daten. Er erhält diese" ja wohl ein sehr schlechtes Argument (das der Datenschutz nicht gelten soll.
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