Erstellt am 05.11.2009 um 11:46 Uhr von Kölner
@biber
Wer sagt denn auch, dass die BR'sVers. in einem Hotel stattfinden muss...?
Erstellt am 05.11.2009 um 12:43 Uhr von rkoch
Tolle Argumentation des AG: kann sich binnen zwei Monate nicht intensiv genug vorbereiten!
Das worüber er berichten muss ist sein täglich Brot!! Wenn er sich darauf erst vorbereiten muss hat er wohl die letzten Jahre die Beine hochgelegt? Fast den selben Bericht muss er sowieso jährlich gegenüber der Belegschaft abgeben.
Wenn er wenigstens gesagt hätte, das er einfach keinen Termin frei hat.....
Erstellt am 05.11.2009 um 20:49 Uhr von DerAlteHeini
biber
Was der AG möchte ist unerheblich. Er hat das Recht bei der Betriebsversammlung dabei zu sein. Wenn er an der Versammlung nicht teilnimmt, ist das sein Problem.
Eine Betriebsversammlung in einem Hotel könnte überzogen sein. Habt ihr eine Lagerhalle, ein Büroraum, Pausenraum oder Kantine oder eine andere Räumlichkeit in der die Arbeitnehmer alle rein passen, so dürfte dies auch zumutbar sein.
Erstellt am 05.11.2009 um 20:57 Uhr von DonJohnson
@DerAlteHeini
Du machst mir echt Sorgen... (kein Scherz)
Geht es hier um die Betriebsversammlung, oder um die Betriebsräteversammlung nach § 53 BetrVG?
Erstellt am 05.11.2009 um 21:00 Uhr von Kölner
@DonJohnson
DerAlteHeini liest sich manchmal die Sachen verständlich...
Oder er kennt sich in diesen Dingen wie BR'sVers. nicht so aus...
Erstellt am 05.11.2009 um 21:11 Uhr von DonJohnson
Kölner
*Oder er kennt sich in diesen Dingen wie BR'sVers. nicht so aus...* Ich auch nciht. Sowas hatten wir nie, wie einige hier wissen sollten könnten würden. Darum geht es auch nciht - hey, dass ist meine Ausrede ;-)))
Aber eben hat er mich mit dem Seemann verwechselt :-( Ok, ich fühle mich durchaus geehrt, aber dennoch :-(((
Erstellt am 05.11.2009 um 21:51 Uhr von biber
Hallo Kölner,rkoch,DerAlteHeini u. DonJohnson,
erstmal danke für Eure Antworten!
Es handelt sich tatsächlich um eine Betriebsräteversammlung die lt. BetrVG einmal im Jahr abgehalten werden muß.
Und das Hotel muß sein weil die BRs aus ganz Deutschland anreisen (bis zu 750 Km) und somit auch übernachten müssen. Und ein Sitzungsraum für ca. 100 BRs muß dazu auch noch her.
Was können wir tun wenn wir die Versammlung trotzdem durchführen und unser AG sich weigert die Kosten zu übernehmen.
Erstellt am 06.11.2009 um 13:28 Uhr von Petrus
Biber:
Kosten notfalls nach §40 BetrVG einklagen - da freuen sich auch noch ein paar Anwälte ;-)
Heini:
Nein, die Nichtteinnahme des ArbGeb ist nicht "sein Problem", sondern ein Verstoß gegen §53 (2) Nr.2 BetrVG. Der "Lagebericht ist ein "Muss" des ArbGeb.
Bei einer entsprechenden Klage des GBR nach §23(3) würde mich das Gesicht des Richters interessieren, wenn er erzählt dass er mehr als 2 Monate Vorbereitung für einen Bericht über sein täglich Brot braucht...