Betriebsräteversammlung - Arbeitgeber übernimmt die Kosten dafür nicht?
@all,
wir (junger GBR) wollen unsere erste Betriebsräteversammlung abhalten. Unser AG meint aber das ihm die Vorbereitungszeit zu kurz wäre (Info Ende September, Termin Ende Nov, Anfang Dez), er sich nicht intensiv genug vorbereiten könne usw. und er deswegen nicht kommen wird. Er möchte eine Versammlung der BRs erst im nächsten Jahr. Wir haben ihm gesagt das wir die Versammlung (in diesem Jahr) auch ohne ihn durchführen werden wenn es sein muß. Seine Antwort: dann macht, aber ich übernehme die Kosten dafür nicht! (Hotel etc.).
Wie sollten wir uns verhalten?
Community-Antworten (8)
05.11.2009 um 12:46 Uhr
@biber Wer sagt denn auch, dass die BR'sVers. in einem Hotel stattfinden muss...?
05.11.2009 um 13:43 Uhr
Tolle Argumentation des AG: kann sich binnen zwei Monate nicht intensiv genug vorbereiten!
Das worüber er berichten muss ist sein täglich Brot!! Wenn er sich darauf erst vorbereiten muss hat er wohl die letzten Jahre die Beine hochgelegt? Fast den selben Bericht muss er sowieso jährlich gegenüber der Belegschaft abgeben.
Wenn er wenigstens gesagt hätte, das er einfach keinen Termin frei hat.....
05.11.2009 um 21:49 Uhr
biber Was der AG möchte ist unerheblich. Er hat das Recht bei der Betriebsversammlung dabei zu sein. Wenn er an der Versammlung nicht teilnimmt, ist das sein Problem.
Eine Betriebsversammlung in einem Hotel könnte überzogen sein. Habt ihr eine Lagerhalle, ein Büroraum, Pausenraum oder Kantine oder eine andere Räumlichkeit in der die Arbeitnehmer alle rein passen, so dürfte dies auch zumutbar sein.
05.11.2009 um 21:57 Uhr
@DerAlteHeini Du machst mir echt Sorgen... (kein Scherz)
Geht es hier um die Betriebsversammlung, oder um die Betriebsräteversammlung nach § 53 BetrVG?
05.11.2009 um 22:00 Uhr
@DonJohnson DerAlteHeini liest sich manchmal die Sachen verständlich... Oder er kennt sich in diesen Dingen wie BR'sVers. nicht so aus...
05.11.2009 um 22:11 Uhr
Kölner Oder er kennt sich in diesen Dingen wie BR'sVers. nicht so aus... Ich auch nciht. Sowas hatten wir nie, wie einige hier wissen sollten könnten würden. Darum geht es auch nciht - hey, dass ist meine Ausrede ;-))) Aber eben hat er mich mit dem Seemann verwechselt :-( Ok, ich fühle mich durchaus geehrt, aber dennoch :-(((
05.11.2009 um 22:51 Uhr
Hallo Kölner,rkoch,DerAlteHeini u. DonJohnson,
erstmal danke für Eure Antworten! Es handelt sich tatsächlich um eine Betriebsräteversammlung die lt. BetrVG einmal im Jahr abgehalten werden muß. Und das Hotel muß sein weil die BRs aus ganz Deutschland anreisen (bis zu 750 Km) und somit auch übernachten müssen. Und ein Sitzungsraum für ca. 100 BRs muß dazu auch noch her.
Was können wir tun wenn wir die Versammlung trotzdem durchführen und unser AG sich weigert die Kosten zu übernehmen.
06.11.2009 um 14:28 Uhr
Biber: Kosten notfalls nach §40 BetrVG einklagen - da freuen sich auch noch ein paar Anwälte ;-)
Heini: Nein, die Nichtteinnahme des ArbGeb ist nicht "sein Problem", sondern ein Verstoß gegen §53 (2) Nr.2 BetrVG. Der "Lagebericht ist ein "Muss" des ArbGeb. Bei einer entsprechenden Klage des GBR nach §23(3) würde mich das Gesicht des Richters interessieren, wenn er erzählt dass er mehr als 2 Monate Vorbereitung für einen Bericht über sein täglich Brot braucht...
Verwandte Themen
Frage zum § 53 BetrVG - Betriebsräteversammlung
ÄlterLiebe Forum-Teilnehmer, ich hätte eine Frage zum § 53 BetrVG - Betriebsräteversammlung. Ich komme da nicht so ganz klar. Wir sind ein 9 köpfiges Gremium und einmal im Jahr gehts zur Betriebsräte
Betriebsräteversammlung ist das so in Ordnung?
ÄlterHallo, Da ich neu bin in Betriebsrat unseres Betriebes habe ich mal eine Frage zur Betriebsräteversammlung die einberufen wurde für nächste Woche. Vorher würde ich aber kurz erklären wie und warum
Betriebsräteversammlung ausserhalb des Betriebes - Tagungshotel
ÄlterDer Gesamtbetriebsrat hat jährlich ministens eine Betriebsräteversammlung entsprechend BetrVG § 53 durchzuführen. in den vergangenen 3 Jahren wurden diese in Tagungshotels durchgeführt. In Vorbereitu
Wer darf an Betriebsräteversammlung teilnehmen?
ÄlterHallo, unser GBR hat zur Betriebsräteversammlung eingeladen. Wir sind uns aber nicht sicher wer aus unserem BR daran teilnehmen darf. Vorsitzender und Stellvertreter ist klar Betriebsausschuss hab
Entsendung zur Betriebsräteversammlung
ÄlterBei und steht die Betriebsräteversammlung an, laut BetrVg sind die Mitglieder des Betriebsausschusses ja Teilnahme berechtigt. Muss für diese dann trotzdem ein Beschluss zur Entsendung gefasst werden