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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muß man Gesprächsprotokolle unterschreiben?

A
Aquilae
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

kann ein Vorgesetzter verlangen das man ein Gesprächsprotokoll unterschreibt ?

Ein Freund wird von seinem Manager nach jedem dienstlichen Gespräch ein Gesprächsprotokoll zur Unterschrift vorgelegt. Ist das rechtens ? Muß man das unterschreiben ?

Vielen Dank Euer TomTom

34.13604

Community-Antworten (4)

E
Erwin

04.11.2009 um 12:16 Uhr

Euer TomTom

kann Dein Freund nicht schreiben oder für sich selbst sprechen? Er könnte wenn er Probleme damit hat auch zu seinem BR gehen.

A
Aquilae

04.11.2009 um 12:28 Uhr

Warum sollte er nicht schreiben können ? Es gibt keinen Betriebsrat in seiner Firma.

Mein Freund vermutet, dass die unterzeichneten Gesprächsprotokolle dann gegen ihn für Abmahnungen verwendet werden könnten.

TomTom

T
TROISDORFER

04.11.2009 um 13:39 Uhr

Jetzt wäre der Richtige Zeitpunkt für euch einen Betriebsrat zu Gründen ! Es wird höchste Eisenbahn,nebenbei gesagt,bedarf es keiner Unterschrift .

R
rkoch

04.11.2009 um 14:54 Uhr

Ergänzend zu Troisdorfer: Es ist bedeutungslos ob Dein Freund unterschreibt. Mit der Unterschrift würde er die Richtigkeit des Protokolls bestätigen, ohne Unterschrift eben nicht. Aber sofern er nicht eine Gegendarstellung verfasst (die natürlich wahrheitsgemäß sein muss) wird das Protokoll trotzdem so in seiner Akte landen.

Das mit dem Protokoll als Vorstufe zur Abmahnung ist übrigens doppelt quatsch:

  1. Kann der AG nur ein konkretes vertragswidriges Fehlverhalten abmahnen - darüber erst Protokoll zu führen um dann viel später ohne weiteren Anlass eine Abmahnung nachzuschieben ist Quatsch.
  2. Wenn der AG sich auf ein altes Protokoll bezieht um eine Abmahnung auszusprechen, z.B. "Ich habe ihnen schon vor einem halben Jahr Ihre Fehler dargelegt, deswegen heute die Abmahnung", dann ist es doch nur gut, denn dann hätte er zum Zeitpunkt des Protokolls bereits eine Abmahnung aussprechen können Und Abmahnung ist der Verzicht auf Kündigung. Der konkrete Fall muss sich also wiederholen, damit der AG kündigen kann. Insofern macht Euch nicht so viel Gedanken über die potentiell eventuell irgendwann angedachte Abmahnung.

Allerdings zu beachten - Über einer Abmahnung muss nicht Abmahnung stehen, selbst das Wort Abmahnung im gesamten Text ist nicht zwingend. Insofern könnte das Protokoll an sich bereits die Abmahnung sein, wenn es den Anforderungen an eine Abmahnung gerecht wird. Sprich: Es muss ein konkretes (wann, wo, was) Fehlverhalten beschrieben worden sein, und es müssen rechtliche Konsequenzen (Kündigung) für den Wiederholungsfall angedroht worden sein. Abmahnung muss in dem ganzen Text nicht auftauchen, da kann auch nur Gesprächsprotokoll drüber stehen, ist dann halt das Protokoll einer mündlichen Abmahnung.

BTW: Betriebsrat ist immer gut, aber das einzige was der BR in so einem Fall machen kann ist beim persönlichen Gespräch dabei zu sein.

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