Erstellt am 04.11.2009 um 11:16 Uhr von erwin
Euer TomTom
kann Dein Freund nicht schreiben oder für sich selbst sprechen? Er könnte wenn er Probleme damit hat auch zu seinem BR gehen.
Erstellt am 04.11.2009 um 11:28 Uhr von Aquilae
Warum sollte er nicht schreiben können ?
Es gibt keinen Betriebsrat in seiner Firma.
Mein Freund vermutet, dass die unterzeichneten Gesprächsprotokolle dann gegen ihn für Abmahnungen verwendet werden könnten.
TomTom
Erstellt am 04.11.2009 um 12:39 Uhr von Troisdorfer
Jetzt wäre der Richtige Zeitpunkt für euch einen Betriebsrat zu Gründen !
Es wird höchste Eisenbahn,nebenbei gesagt,bedarf es keiner Unterschrift .
Erstellt am 04.11.2009 um 13:54 Uhr von rkoch
Ergänzend zu Troisdorfer:
Es ist bedeutungslos ob Dein Freund unterschreibt. Mit der Unterschrift würde er die Richtigkeit des Protokolls bestätigen, ohne Unterschrift eben nicht. Aber sofern er nicht eine Gegendarstellung verfasst (die natürlich wahrheitsgemäß sein muss) wird das Protokoll trotzdem so in seiner Akte landen.
Das mit dem Protokoll als Vorstufe zur Abmahnung ist übrigens doppelt quatsch:
1. Kann der AG nur ein konkretes vertragswidriges Fehlverhalten abmahnen - darüber erst Protokoll zu führen um dann viel später ohne weiteren Anlass eine Abmahnung nachzuschieben ist Quatsch.
2. Wenn der AG sich auf ein altes Protokoll bezieht um eine Abmahnung auszusprechen, z.B. "Ich habe ihnen schon vor einem halben Jahr Ihre Fehler dargelegt, deswegen heute die Abmahnung", dann ist es doch nur gut, denn dann hätte er zum Zeitpunkt des Protokolls bereits eine Abmahnung aussprechen können
Und Abmahnung ist der Verzicht auf Kündigung. Der konkrete Fall muss sich also wiederholen, damit der AG kündigen kann. Insofern macht Euch nicht so viel Gedanken über die potentiell eventuell irgendwann angedachte Abmahnung.
Allerdings zu beachten - Über einer Abmahnung muss nicht Abmahnung stehen, selbst das Wort Abmahnung im gesamten Text ist nicht zwingend. Insofern könnte das Protokoll an sich bereits die Abmahnung sein, wenn es den Anforderungen an eine Abmahnung gerecht wird. Sprich: Es muss ein konkretes (wann, wo, was) Fehlverhalten beschrieben worden sein, und es müssen rechtliche Konsequenzen (Kündigung) für den Wiederholungsfall angedroht worden sein. Abmahnung muss in dem ganzen Text nicht auftauchen, da kann auch nur Gesprächsprotokoll drüber stehen, ist dann halt das Protokoll einer mündlichen Abmahnung.
BTW: Betriebsrat ist immer gut, aber das einzige was der BR in so einem Fall machen kann ist beim persönlichen Gespräch dabei zu sein.