W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufbewahrungsfristen - für Unterlagen des Betriebsrates?

D
Doris
Jan 2018 bearbeitet

Wie lange muss ich Unterlagen des Betriebsrates aufbewahren - Sitzungsprotokolle. Gesprächsprotokolle, Anschreiben der Geschäftsführung etc?

5.97404

Community-Antworten (4)

K
khel

30.10.2007 um 17:57 Uhr

Hallo Doris,

spontane Antwort, ohne im Fitting o.ä. nachzulesen: mindestens für die Dauer der Amtsperiode. Würde ich jetzt mal sagen...

Gruß khel

AB
Ahnungsloser BR

30.10.2007 um 18:30 Uhr

Die Unterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden

Gruß Ruth

R
redbull

31.10.2007 um 00:00 Uhr

@Ahnungsloser

Wie kommst Du darauf? Wo steht das?

Ich denke das ich eher mit Khel konform bin, außer eure Geschäftsordnung sagt was anderes.

Gruß Redbull

K
Kölner

31.10.2007 um 08:09 Uhr

@redbull Man lehnt sich durchaus an die Aufbewahrungsfristen im HGB an. Zumal: Es gibt Unterlagen, die noch sehr viel länger aufbewahrt werden sollten.

Ihre Antwort