Aufbewahrungsfristen - für Unterlagen des Betriebsrates?
Wie lange muss ich Unterlagen des Betriebsrates aufbewahren - Sitzungsprotokolle. Gesprächsprotokolle, Anschreiben der Geschäftsführung etc?
Community-Antworten (4)
30.10.2007 um 17:57 Uhr
Hallo Doris,
spontane Antwort, ohne im Fitting o.ä. nachzulesen: mindestens für die Dauer der Amtsperiode. Würde ich jetzt mal sagen...
Gruß khel
30.10.2007 um 18:30 Uhr
Die Unterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden
Gruß Ruth
31.10.2007 um 00:00 Uhr
@Ahnungsloser
Wie kommst Du darauf? Wo steht das?
Ich denke das ich eher mit Khel konform bin, außer eure Geschäftsordnung sagt was anderes.
Gruß Redbull
31.10.2007 um 08:09 Uhr
@redbull Man lehnt sich durchaus an die Aufbewahrungsfristen im HGB an. Zumal: Es gibt Unterlagen, die noch sehr viel länger aufbewahrt werden sollten.
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