Erstellt am 30.10.2007 um 16:57 Uhr von khel
Hallo Doris,
spontane Antwort, ohne im Fitting o.ä. nachzulesen: mindestens für die Dauer der Amtsperiode. Würde ich jetzt mal sagen...
Gruß
khel
Erstellt am 30.10.2007 um 17:30 Uhr von Ahnungsloser BR
Die Unterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden
Gruß Ruth
Erstellt am 30.10.2007 um 23:00 Uhr von redbull
@Ahnungsloser
Wie kommst Du darauf? Wo steht das?
Ich denke das ich eher mit Khel konform bin, außer eure Geschäftsordnung sagt was anderes.
Gruß
Redbull
Erstellt am 31.10.2007 um 07:09 Uhr von Kölner
@redbull
Man lehnt sich durchaus an die Aufbewahrungsfristen im HGB an. Zumal: Es gibt Unterlagen, die noch sehr viel länger aufbewahrt werden sollten.