Erstellt am 03.11.2009 um 18:25 Uhr von monalisa
@marion,
umgekehrt wird ein Schuh draus! :-)
Zuerst den Wahlvorstand benennen, beschliessen und dann diesen Wahlvorstand auf Schulung schicken, wobei auch gerne ein Kollege - der nicht im Betriebsrat ist - Mitglied im Wahlvorstand sein darf!
Erstellt am 03.11.2009 um 18:26 Uhr von DonJohnson
Möglich schon wenn der AG ncihts sagt. Eine rechtliche Grundlage habt ihr dafür nciht! Haltet den Weg ein der vorgeschrieben ist - wo gibt es denn Terminprobleme? Davon ab, der WV beschließt die Seminare für seine Mitglieder, nciht der BR
Erstellt am 03.11.2009 um 18:31 Uhr von monalisa
@marion,
tja, der Knabe namens DJ hat recht!
Der Wahlvorstand schickt sich selbst auf Schulung, der BR ist da aussen vor!
Erstellt am 03.11.2009 um 18:36 Uhr von DonJohnson
ML
Nun, in anbetracht meiner nicht mehr blonden, sondern eher silbernen Haare ist wohl der Begrif "Knabe" ein wenig schmeichelhaft, aber das von einer Frau zu lesen, die ein paar hundert Jahre alt ist, relativiert sich diese Äußerung wohl ein wenig ;-)))
Wie geht es dir im Louvre - ist "rum hängen" nicht auf die Dauer sehr langweilig? ;-)))
Erstellt am 03.11.2009 um 18:41 Uhr von marion
Danke für die schnellen Antworten.
Marion
Erstellt am 03.11.2009 um 18:46 Uhr von DonJohnson
@marion
Ja nun, die "alte Dame" war schneller als ich - lach - aber auch wenn dir die Antworten vielleicht nicht gefallen, sind sie richtig. Sab mal bitte, warum habt ihr Terminschwierigkeiten???