Die Frage ist ob nach dem Aushang des Wahlausschreibens ein Wahlvorstandsmitglied wirklich die ganze Zeit bis zum Ende der Einreichungsfrist von Vorschlagslisten das Büro besetzen muß. Es ist nämlich nicht ganz einfach die Arbeit von meinem Arbeitsplatz aus zu machen - ganz einfach weil ich unterschiedliche Arbeitszeiten habe (mal bis 18 ... mal bis 19.30 Uhr) und mich auch mit meinen Mittagspausen mit anderen Mitarbeitern absprechen muß (zwischen 13 und 15 Uhr). Es kann weiterhin passieren, daß ein Listenüberbringer an meinem Arbeitsplatz warten müßte, da ich mit Kundengesprächen/-verhandlungen beschäftigt sein könnte.

Auf dem ver.di Wahlvorstandsseminar wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, daß das Büro besetzt sein MUSS. Andererseits finde ich auch Unterlagen zur Betriebsratswahl die angeben, daß der Wahlvorstandsvorsitzende das auch von seinem Arbeitsplatz machen könnte in kleinen Betrieben (wir haben knapp 370 Angestellte).

Was ist jetzt richtig? Woran kann man sich halten?