Kurzarbeit vom BRV und BR Mitgliedern
EIne Frage zur Einladung zur BR Sitzung. Wer kann außer dem BRV noch einladen, wenn sich der BRV und sein Stellvertreter in Kurzarbeit befinden und nur noch 3 weitere BR Mitglieder in der Firma zur Zeit arbeiten. Es soll aber eine Sitzung zu Themen stattfinden.
Community-Antworten (8)
28.09.2020 um 11:06 Uhr
Wenn beide verhindert sind, hat der BR ein Selbstzusammenkunftsrecht, welches jedes BRM ausüben kann.
28.09.2020 um 11:22 Uhr
Wieso sind eure BR-Mitglieder, gerade der BRV und sein Stellvertreterin in KA? Habt ihr keinen Beschluß gefasst diese aus der KA rauszunehmen? In der Zeit der Kurzarbeit ist doch gerade mehr Arbeit. Die Gesamten KA-Listen sind zu kontrollieren, viele Fragen der MA zu beantworten. Und die "normale" BR-Arbeit läuft ja auch weiter. Wir haben auf unserer Sitzung einen Beschluß gefasst, dass die beiden freigestellten BR-Mitglieder (weitere Mitglieder des BR wollten nicht oder waren von KA nicht betroffen) von der KA herausgenommen werden. Zumal auch jedes BR-Mitglied selbst entscheidet, wann er BR-Arbeit macht und auch wie lange, auch während der KA. Somit könnte der BRV oder auch sein Stellvertreter zu jeder Zeit einladen.
28.09.2020 um 14:22 Uhr
Die Beiträge von UdoWoe und celestro sagen eigentlich alles.
28.09.2020 um 15:06 Uhr
Hallo, wir haben keinen freigestellten BR. In der BV ist nichts geschrieben worden, dass der BRV oder Stellvertreter nicht zur Kurzarbeit herangezogen werden kann. Kann ich als BR dann trozdem im Nachhinein einen Beschluss fassen über eine nicht Berücksichtigung bei Kurzarbeit für BR Mitglieder?
28.09.2020 um 15:36 Uhr
Klar könnt ihr das. Ihr macht auf der nächsten Sitzung einen Tagesordnungspunkt BRM-Befreiung von der KA. Wortlaut könnte heißen: "Der BR beschließt die BR-Mitglieder Herr X, Frau Y mit sofortiger Wirkung aus der Kurzabrit zu nehmen. Begründung: Die Arbeit des BR ist aufgrund der KA mehr geworden. KA-Liste, Gesprächsanfragen von MA, normale BR-Arbeit muss weiterlaufen". So oder so ähnlich. Abstimmen. Beschluss an den AG senden und dann mal schauen wie der reagiert. Ich gehe mal davon aus, dass der AG nicht davon begeistert ist, den es kostet ihn Gehalt.
28.09.2020 um 15:46 Uhr
…. ich als AG würde sagen, dass der BR diesen Beschluss so einseitig nicht fassen kann...
28.09.2020 um 16:06 Uhr
@ganther: Warum und wieso? Kannst du bitte auch eine Begründung dazu liefern. Danke.
28.09.2020 um 17:24 Uhr
Weil der BR einmal darüber entschieden hat und nun nicht einseitig festlegen kann, dass der BRV/Stelli keine Kurzarbeit machen. BR und AG einigen sich wer KuG macht und die Änderung läuft auch durch Einigung... In deinem Beitrag 09:22 hast du den Weg für den BR aber schon beschrieben, wenn der AG sich nun nicht einigen will....
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