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Anlehnung an den Tarifvertrag - kann die Firma sich nur die Rosinen herauspicken, oder gilt der gesamte Tarifvertrag?

J
Jobritobi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wenn sich eine Firma, die nicht einem Arbeitgeberverband angehört an einen Tarifvertrag anlehnt, kann sie sich nur die Rosienen herauspicken, oder gilt der gesamte Tarifvertrag?

12.84605

Community-Antworten (5)

L
Lotte

03.11.2009 um 16:49 Uhr

Jobritobi, wenn die AV auf den TV verweisen, dann gilt er mit Brot, Krumen und Rosinen.

S
simsa

03.11.2009 um 17:08 Uhr

Wenn der AG den Fehler mit dem Arbeitsvertrag noch nicht gemacht hat kann er aber die Rosinen picken

S
seesee

03.11.2009 um 17:13 Uhr

Habt ihr einen Betriebsrat? Worauf begründet sich die Anlehnung? Gibt es einen Haustarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung darüber?

D
DerAlteHeini

04.11.2009 um 00:27 Uhr

Jobritobi Ist der Betrieb nicht Tarifgebunden, so kann der Arbeitgeber in den Arbeitsverträgen auf bestimmte Passagen eines genannten Tarifvertrag verweisen. Da diese Passagen dann Bestandteil des Arbeitsvertrages sind haben diese dann auch Gültigkeit. Verweist der Arbeitgeber auf einen gesamten Tarifvertrag so sind die Vorgaben des Tarifvertrag Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Falsch ist, wenn man davon ausgeht, dass wenn ein nicht dem Arbeitgeberverband angehörender AG im Arbeitsvertrag auf Passagen in einen Tarifvertrag verweist, also die "Rosinen herauspickt", dann der gesamte Tarifvertrag, "mit Brot, Krume und Rosinen", gilt.

R
rkoch

04.11.2009 um 10:37 Uhr

Jobritobi schreibt von "an den TV anlehnen". Das kann man auch so lesen, das er gar nicht auf TV verweist, sondern die einzelnen Passagen wörtlich oder sinngemäß oder ähnlich in die Arbeitsverträge schreibt (liegt mir aktuell von dem Sohn eines BR-Kollegen ein derartiger Vertrag vor - 8 Seiten lang). Da kann der AG natürlich auch tun und lassen was er will. Bloß weil sich das ähnlich oder genauso ließt wie der TV-Text entsteht überhaupt kein wie auch immer gearteter Bezug auf den TV. Wenn er will kann er da sogar in Artfremden TV wildern oder sich aus verschiedenen TV die Rosinen herauspicken.

PS: Wer solche Verträge unterschreibt sollte auch wissen was er da tut. Der Sohn meines BR-Kollegen z.B. hat von seinem Vertrag nicht mal 10% verstanden, und selbst mein BR-Kollege selbst hatte da seine Probleme, schon weil der Vertrag sich an einigen Ecken selbst widerspricht. Kann schon mal passieren, wenn man als AG aus verschiedenen TV Text zusammenkopiert.

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