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Altersteilzeit

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Sep 2020 bearbeitet

Guten Abend, wie ist die gesetzliche Regelung bei gemeinnütziger GmbH? Ist Altersteilzeit möglich? Worauf muss geachtet werden? (Die Modelle kennen wir) aber was muss der Arbeitgeber beachten? Gibt es Regelungen bzgl. Steuern? Wie finanziert der AG Altersteilzeit? Müssen Rücklagen gebildet werden? Danke für eure Rückmeldungen

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Community-Antworten (3)

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Moreno

27.09.2020 um 11:15 Uhr

Hat ja nix mit gGmbh zu tun! Kommt ein Tarif zur Anwendung oder gibt es eine BV?

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27.09.2020 um 11:18 Uhr

Kein Tarif und keine BV

U
UdoWoe

28.09.2020 um 10:25 Uhr

Wenn kein Tarif und keine BV vorliegt, dann hat auch der AN keinen Anspruch auf eine Altersteilzeit. Ist bei uns auch der Fall. Hier bietet der AG dem AN nur eine Altersteilzeit an, wenn er ihn unbedingt loswerden will und keine andere Möglichkeit sieht, oder wenn der MA sehr teuer ist. Dann würde der AG nämlich weniger Gehalt zahlen. Wie der AG dies finanziert, dies ist einzig und alleine seine Sache. So sehe ich dies zumindest. Und ob das eine "normal" GmbH oder eine gemeinnützige ist, das ist auch egal. Wieso fragst du für den AG? Er, der AG muss sich doch selber schlau machen.

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