11. Versuch! Mal sehen, ob es jetzt klappt.
Zur Vorbeugung einer noch nicht anerkannten Berufskrankheit, hier die verspochene Antwort zu dem Thema:

EFZR 2. Auflage

Olaf Kunz / Peter Wedde

Entgeltfortzahlungsrecht

Kommentar für die Praxis zum Entgeltfortzahlungsgesetz und zu den ergänzenden Vorschriften

Bund Verlag

§ 5 Anzeige und Nachweispflichten
2. Nachweispflicht
b) Zeitpunkt Rn 36

Der Arbeitgeber darf jedenfalls nicht nachträglich von dem "Recht auf vorzeitige Vorlage"
Gebrauch machen, wenn der Arbeitnehmer rechtzeitig telefonisch sein Fehlen angezeigt hat und durch den AG nicht an diesem ersten Tag auf einen besonderen Nachweis hingewiesen wurde (LAG Nürnberg v. 18.6.1997, LAGE § 5 Entgeltfortz.G. Nr. 2; Feichtinger Rn 493; a.A. Worzalla, NZA 1996, 61)

Hier ist also das von Immie eingestellte Urteil enthalten, welches ich aber nicht besitze und auch nicht finden konnte.