Drohung durch BR - Mach ich mir zuviel Sorgen?
Hallo, bin zweiter BR-Mitglied. Bin momentan im zwiespalt, da die Vorsitzende unsere Vorgesetzten mit Maßnahmen bedroht. Wie Ihr ja wisst, wurde in der Reinigung letzte Woche gestreit und die Vorarbeiterinnen müssen bei uns u.a. auch die Reinigungsleistung beurteilen. Jetzt meint die Vorsitzene, es wird Nachwirkungen haben, wenn die Vorarbeiterinnen dieses tun. Meiner Meinung ist es ja die Arbeit der Vorarbeiterinnen und habe Angst, das unsere BR-Mitglieder eine Kündigung ausgesprochen gekommen auf Grund dieser Drohung gegen die Vorgesetzten. Mach ich mir zuviel Sorgen.
Nachtrag: Klar weiß ich vom Kündigungsschutz, habe aber die Info vom Gewerksschaftsbund das Drohungen auch zur außerordentlichen Kündigung führen können.
Community-Antworten (3)
02.11.2009 um 14:43 Uhr
Ja Peterchen du machst dir zu viel Sorgen, ein BRM kann man nicht mal so eben kündigen. Sie haben einen besonderen Kündigungschutz und können nur außerordentlich gekündigt werden.
Betriebsratsmitglieder unterliegen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einem besonderen Schutz vor Entlassungen. Gemäß Paragraph 15 des Gesetzes darf ein Betriebsratsmitglied nämlich während seiner Amtszeit nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Eine fristgerechte Kündigung aus anderen Gründen ist ausgeschlossen, um den Betriebsrat vor Sanktionen wegen seines Einsatzes für die Belegschaft zu schützen. Ziel ist es, dass der Betriebsrat seine Arbeit ohne Rücksicht auf Befindlichkeiten seines Arbeitgebers effektiv ausüben kann. Also Peterchen kannst wieder ruhig schlafen, wenn man für alles was man als BR sagt eine Kündigung bekäme würde es hier bestimmt kein Forum geben weil es keine BR mehr geben würde.
03.11.2009 um 13:47 Uhr
Peterchen Hier dürftest du sehr überzogen reagieren. Aus meiner Sicht ist das Genannte nicht als Drohungen zu werten.
03.11.2009 um 14:37 Uhr
@Biggy
Du hast grundsätzlich Recht, es gibt aber Situationen, in denen eine Kündigung eines BR möglich ist: Aktuell z.B.: "Ein Betriebsrat äußerte sich im Fernsehen kritisch über die Finanzlage seiner Firma - daraufhin feuerte ihn sein Chef fristlos. Der Gekündigte und die IG Metall wollen nicht akzeptieren, dass Arbeitnehmer nicht sagen dürfen, was Sache ist. Doch ihre Chancen vor Gericht stehen schlecht." http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,658423,00.html
Auch ist nicht zu vergessen: §77 (1) BetrVG: Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebes eingreifen.
Wenn die BRV Vorgesetzte an Handlungen hindert, die der AG angeordnet hat, verstößt Sie definitiv gegen diesen Grundsatz.
Allerdings glaube ich auch nicht, dass das a) ein Kündigungsgrund wäre, b) das ganze Einfluss auf andere Personen mit Ausnahme der BRV hätte und c) das beschriebene Verhalten (ich sehe da nicht einmal eine "Drohung", genau wie DerAlteHeini) überhaupt ausreicht um unter "in die Leitung des Betriebes eingreifen" zu fallen.
Also nochmal: Entspann Dich, Peterchen und versucht doch erstmal die Sache im BR zu besprechen, denn ohne Beschluß von Euch darf Eure BRV ja gar nicht aktiv werden, außer sie tut es als MA und nicht als BRV - und was sie da tut fällt normalerweise nicht negativ auf Euch zurück.
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