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Schulung auffordern "Deutsch als Fremdsprache" - Direktionsrecht?

B
brkevin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo mein Expert

BR-Arbeit ist nicht einfach!! Immer wieder wurde ich GL- Taktik angeriffen. Ich bin seit 20 Jahre in dieser Firma gearbeitet. Meine Tätigkeit ist Produktabwicklung der Kunden zu beraten und Auftragsabwicklung zu kümmern. Jetzt fordert der Betriebsleiter mich auf, dass ich ein Kurs "Deutsch als Fremdsprache " teilnehmen sollte. Ich bin jetzt aber 58 Jahre alt. Jetzt möchte ich euch fragen: Mit der Direktionsrecht darf er von mir so was auffordern? Gilt das die Direktionsrecht nur in der Arbeitszeit? weil ich angenommen dieser Kurs nur während der Arbeitszeit teilnehmen möchte. Ich weiß auch nicht ob ich die Belastung des Kurs aufhalten könnte. Oder kann ich es ablehnen? Bemerkung: Bis jetzt habe ich noch keine Fehler gemacht, die man aufgrund meiner begrenzend Deutschkenntnisse festlegen könnte.

Danke eure Meinungen

BR Kevin

5.37203

Community-Antworten (3)

I
Immie

01.11.2009 um 11:26 Uhr

@brkevin Ich denke das dein Alter da keine Rolle spielen sollte. Du lernst doch auch für die BR Arbeit ständig dazu:-) Auch sind deine Deutschkenntnisse so gut, das dieser Kurs eigentlich kein grösseres Problem für dich sein dürfte. Ich an deiner Stelle würde damit offensiv umgehen. Frag deinen Betriebsleiter doch erst einmal wie er sich das genau vorstellt.

S
stockholm

01.11.2009 um 11:42 Uhr

Wenn mir mein Arbeitgeber es ermöglicht ( finanziell und zeitlich) würde ich diesen Deutsch-Kurs machen, auch mit 58 Jahren. Dies dient auch dazu Deine Sprachkenntnisse zu verbessern um sich dann auch als Betriebsrat besser zu artikulieren. Klär mit deinem Arbeitgeber wie er sich das vorstellt.

B
brkevin

01.11.2009 um 19:13 Uhr

@Immie und @ Stockholm

Ich danke Euch ganz herzlich für die Anregungen. Ihr habt völlig recht! Es schadet mir eigentlich gar nicht wenn ich dieser Kurs teilnehmen werde. Der Betriebsleiter hat mir gesagt, dass der GL nur bereits für den Kurs-Gebühren bezahlen will, aber meine Freizeitstunden wurde von der GL nicht bezahlt. Aber ich meine! Mitbestimmungsrecht hat der BR laut §98 BetrVG Abs. 1 "Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen" den GL vorschlagen können, dass ich dieser Kurs nur während der Arbeitszeit teilnehmen solle, weil ich nach dem ganzen Tagesarbeit keine Konzentration mehr zu lernen kann. Außerdem muss ich nicht nur die Unterrichten teilzunehmen sondern auch die Lernstoffe bearbeiten und üben. Das brauche ich auch meine Freizeit. Dann habe ich keine notwendige Genesungszeit mehr, und möglich meine Arbeitstätigkeit nachgelassen würde.

Andere Seite bin ich ein bisschen Skeptisch über das GL-Angebot, ob der GL irgendeinen Trick gegen BR vorgehen wollte.

BR Kevin

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