Hallo!

Ich bin Wahlvorstand in einer Zeitarbeiterfirma.
Bei uns sind Neuwahlen fällig weil sich die Zahhl der Angestellten drastisch verändert hat (um mehr als 50 Mitarbeiter).
Wir sind in zwei verschiedenen Unternehmen eingesetzt.
Ein Teil in Einbeck und ein Teil in Schwerte. Beide Betriebsteile sollen jeweils einen eigenen Betriebsrat wählen.
Jetzt wird von dem Arbeitgeber behauptet, dass der Teil in Schwerte nicht berechtigt wäre selbst zu wählen.
In wie fern gibt es dort Bedingungen und wo kann ich diese Nachlesen???
Für eure Hilfe bin ich euch dankbar.
LG aus Einbeck