Erstellt am 31.10.2009 um 19:55 Uhr von Immie
@herzogeinbeck
Also war eure letzte Wahl vor 24 Monaten und ihr seid jetzt mehr als 150 AN?
Erstellt am 06.11.2009 um 20:01 Uhr von herzogeinbeck
Jup korrekt.
Hat irgendwer einen Gesetzestext wo ich das nachlesen kann?
Und noch eine Frage:
- Die Frauen sind bei uns in der Minderheit. Was ist eigentlich wenn wir nicht genug weibliche Kandidaten für die Wahl zusammen kriegen?
Erstellt am 06.11.2009 um 20:24 Uhr von MonaLisa
@herzogeinbeck,
den findest du im § 13 BetrVG, vornehmlich mit Kommentierungen lesen!
Wär ja schade, wenn ihr zu wenige oder keine Mädel's zur Kandidatur bewegen könntet! Sollte das tatsächlich passieren, lässt sich - ohne Probleme - mit Dreibeiner auffüllen!
Erstellt am 07.11.2009 um 09:36 Uhr von herzogeinbeck
@MonaLisa
Vielen Dank für die Info.
So wie es aussieht wird es wohl so sein, dass wir nicht genug Frauen zusammen bekommen.
Die ganze Wahl ist leider auch noch nicht in trockenen Tüchern.
Der Arbeitgeber will jetzt erzwecken, dass beide Betriebsteile (Schwerte + Einbeck) zusammen einen Betriebsrat wählen müssen. Wäre dies der Fall ist die ganze Wahl hinfällig und wir müssen wieder bei Null beginnen.
Leider hat sich jetzt das Gerücht verbreitet, dass von Leuten die sich aufstellen lassen der Vertrag nicht mehr verlängert wird. Unser Arbeitgeber nutzt alle Gelegenheiten um die Wahl zu gefährden.
Erstellt am 07.11.2009 um 09:46 Uhr von DonJohnson
*So wie es aussieht wird es wohl so sein, dass wir nicht genug Frauen zusammen bekommen.*
Das ist schade, aber wie MonaLisa schon schrieb nicht tragisch. Dann übernehmen halt die Männer ;-)
*Der Arbeitgeber will jetzt erzwecken, dass beide Betriebsteile (Schwerte + Einbeck) zusammen einen Betriebsrat wählen müssen. *
Organisiert erstmal die BR Wahl. Wenn ihr die Wählerlisten ausgehängt hat, obliegt es dem AG festzustellen, dass es sich bei beiden Standorten um einen einheitlichen Betrieb handelt. Und wenn, würde ich hier auch keine Nachteile für euch sehen. Gerade im Anbetracht des § 38 Abs 1 BetrVG könnte das doch auch einen schönen Nebeneffekt haben ;-)))
*Wäre dies der Fall ist die ganze Wahl hinfällig und wir müssen wieder bei Null beginnen.*
Warum, was genau würde sich ändern, außer vielleicht der Wahltermin. Die Zeit, die ihr bis jetzt investiert habt, hat doch quasi der AG bezahlt, wenn er das noch mal möchte, was stört euch daran?
*Leider hat sich jetzt das Gerücht verbreitet, dass von Leuten die sich aufstellen lassen der Vertrag nicht mehr verlängert wird.*
Bei befristeten AV ist das leider so. Hier schützt das Mandat nicht vor Auslaufen des AV
*Unser Arbeitgeber nutzt alle Gelegenheiten um die Wahl zu gefährden.*
Aus diesen Äußerungen allein, kann ich noch keine Gefährdung oder gar Behinderung feststellen...
Erstellt am 07.11.2009 um 12:23 Uhr von herzogeinbeck
@DonJohnson:
Wir haben soweit erstmal alles bereits organisiert. Die Wählerlisten, Wahlausschreiben etc. hängen in Einbeck bereits aus.
Allerdings habe ich jetzt aus Schwerte erfahren, dass dort noch nichts geschehen ist. Werde mich jetzt dahinter klemmen und das ganze in Schwerte ein wenig antreiben. Allerdings kann dies nicht die Wahlen in Einbeck gefährden oder?
Erstellt am 07.11.2009 um 12:30 Uhr von DonJohnson
Entschuldige bitte - ich verstehe gerade gar ncihts mehr.
Wählt ihr nun gemeinsam, oder getrennt? Hat sich in beiden Betrieben (oder doch nur einer) die Vorraussetzung zur Neuwahl ergeben, oder in einem?
Diese Fragen sind doch wichtig... Ihr hattet schon einen BR wenn ich das richtig verstanden haben - waren die BR da auch getrennt? Wenn ja, warum will der AG dann jetzt, das gemeinsam wählt? Ist ein Betrieb nicht mehr betriebsratsfähig?
Wenn ihr wie du willst getrennt wählt, warum bist du dann als WV zuständig für den anderen Standort?
Fragen über Fragen...
Erstellt am 07.11.2009 um 12:48 Uhr von rainerw
@herzogeinbeck
Schau mal was eine Nichtaushängung für folgen haben kann:
http://www.verdi-bub.de/urteile/archivalt/betriebsratswahl_in_betrieb_mit_zahlreichen_betriebsstaetten_anfechtung_wegen_nichtaushang_des_wahlausschreibens/
Erstellt am 07.11.2009 um 14:09 Uhr von herzogeinbeck
@DonJohnson
Wir wählen getrennt.
Inh beiden Betrieben sind die Vorraussetzungen für Neuwahlen erfüllt.
Wir hatten vorher nur einen gemeinsamen BR.
Ich bin nicht für den anderen Standort zuständig, wir arbeiten nur zusammen um uns gegenseitig zu unterstützen.
Erstellt am 07.11.2009 um 14:11 Uhr von DonJohnson
Das geht aber dann jetzt durcheinander. Wenn ihr vorher doch gemeinsam wart, warum denkt ihr, dass ihr jetzt getrennt seid? Wer hat das festgestellt?
Erstellt am 07.11.2009 um 14:35 Uhr von DerAlteHeini
herzogeinbeck
Interessant wäre zu erfahren,
wie die Wahlvorstände berufen wurden.
Erstellt am 07.11.2009 um 15:18 Uhr von rainerw
Na toll, die eine Baustelle noch nicht mal abgearbeitet, aber schon die nächste eröffnet.
Ich fürchte so wie ihr die Sache hier angeht wird eure Wahl den Bach runter gehen und euer AG verfüttert euch an die Fische. Ihr solltet die ganze Sache noch mal von vorne anfangen.
1. Wenn ihr bisher nur ein BR seit überprüft dieser erst einmal welche Voraussetzungen nach § 18 Aktiengesetz (auch der 17er ist nicht ganz uninteresant) überhaupt. Parralel dazu das Ornigramm über die Unternehmensstruktur beim AG einfordern. Und ich betone einfordern, weil mit bitte bitte kommt ihr da nicht weiter. Und erst wenn ihr das geklärt habt dann könnt ihr schauen ob für euch ein BR oder aber zwei BR´s zur Wahl stehen.
Nicht einfachwir machen es mal so weil wir es für besser halten, oder aber weil der AG es so will. Ihr müsst es feststellen, nicht mehr und nicht weniger. Sonst ist euer AG hinterher der lachende dritte wenn er sagt, Ach ich will lieber gar keinen BR und reicht Klage ein.
Erstellt am 07.11.2009 um 17:58 Uhr von herzogeinbeck
Ich fürchte da ist einiges schief gegangen.
Ich werde am Montag erstmal mit dem aktuellen BR-Vorsitzenden sprechen.
Wenn ich dann was neues erfahre werde ich mich nochmal melden.
Einige Fragen sind jetzt auch für mich offen...?
Erstellt am 07.11.2009 um 18:00 Uhr von herzogeinbeck
@deralteheini
Der aktuelle Betriebsrat hat den Wahlvorstand in Einbeck und einen in Schwerte berufen!