Sind Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma bei der Betriebsratswahl in unserer Firma wahlberechtigt?
Bin Wahlvorstandsvorsitzende in einem Unternehmen mit 130 festen Mitarbeitern und dazu kommen noch ca. 20 Mitarbeiter aus einer Zeitarbeitsfirma. Diese Mitarbeiter haben einen 6-monatigen Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma. Danach werden sie, in der Regel, von unserem Unternehmen übernommen. Inwieweit sind die Mitarbeiter der Zeitarbeiterfirma wahlberechtigt in Bezug auf die im Mai stattfindenden Betriebsratswahlen?
Community-Antworten (2)
19.01.2006 um 19:09 Uhr
Wahlberechtigt sind zunächst alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 Satz 1 BetrVG); hinzu kommen nunmehr aber auch Leiharbeitnehmer, wenn sie länger als drei Monate im Entleiherbetrieb eingesetzt werden (§ 7 Satz 2 BetrVG). D.h. wenn die Leiharbeitnehmer am Wahltag 3 Monate in eurem Unternehmen gearbeitet haben, dürfen sie wählen. Das gleiche gilt, wenn von Anfang an ein Überlassung von länger als 3 Monate vereinbart wurde. Unerheblich ist ob sie anschließend übernommen werden oder nicht.
20.01.2006 um 08:33 Uhr
Ausschlaggebend ist nicht, daß die Leiharbeitnehmer am Wahltag schon 3 Monate im Unternehmen gearbeitet haben, es kommt lediglich auf die geplante Einsatzdauer an, sodaß überlassene Arbeitnehmer schon am ersten Einsatztag wahlberechtigt sein können, wenn sie länger als 3 Monate überlassen werden sollen
Verwandte Themen
Leiharbeitnehmer -stundenweise
ÄlterHallo, gehen wir mal von folgendem Fall aus. Ein Unternehmen hat zusätzlich noch eine Zeitarbeitsfirma und entleiht über die Zeitarbeitsfirma die eigenen Angestellten stundenweise an einen anderen
als Zeiarbeiter BR gründen?
ÄlterHallo, bei meiner Zeitarbeitsfirma gibt es keinen Betriebsrat! Es ist langsam unzumutbar da sowie jemand krank ist, wird mit sofortiger Kündigung gedroht wenn man nicht zur Arbeit ginge. Und damit mei
Vollmachten bei einer Kündigung - Unterschrift?
ÄlterHallo, hier geht es um das Thema "Kündigung". Die Person hat einen unbefristeten Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma (A) und arbeitet in Firma B. Der Einsatz der Person bei Firma B endet Ende Feb
Leiharbeitnehmer allgemein / der gleiche LAN schon 4 Jahre im Betrieb - Wir wollen jetzt den Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma sehen. Haben wir ein Recht dazu?
ÄlterHallo, wir haben zur Zeit mit der GF eine heftige Diskussion zum Thema Leiharbeit. Bei uns in der Fertigungskontrolle sind ca.15 Frauen beschäftigt. Davon 11 festeingestellt und 4-5 LAN. Eine Kolle
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr