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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

als Zeiarbeiter BR gründen?

H
HerrJuba
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei meiner Zeitarbeitsfirma gibt es keinen Betriebsrat! Es ist langsam unzumutbar da sowie jemand krank ist, wird mit sofortiger Kündigung gedroht wenn man nicht zur Arbeit ginge. Und damit mein ich nicht bischen Kopfweh sondern Lungenentzündung,Fieber,erbrechen ect damit kamen Mitarbeiter zur Arbeit da sie Angst um den Job haben.Dieses ist jetzt schon mehrfach vorgekommen! Und da recht viele Mitarbeiter von mir von dieser Zeitarbeitsfirma kommen und auch bei bonuszahlungen sehen wir nix davon weil keiner in Verhandlung tritt!

Jetzt zur Frage Kann Ich als Zeitarbeiter (befristet) ein Betriebsrat gründen in einer Zeitarbeitsfirma ? Wenn ja; Wie,worauf ist zu achten,Gewerkschaft einbeziehen?

Mfg Basti

2.396010

Community-Antworten (10)

B
betrvggilt

30.05.2012 um 16:59 Uhr

Es gibt oben auf der Seite einen Bouton BR waehlen. Dort findet man akke Infis. Die Gewerkschaft mit einzubinden hilft immer.

B
betrvggilt

30.05.2012 um 17:01 Uhr

Doch vieles hier angesprochene ist Induvidualrecht. Bedeutet jeder Betroffene AN mzss "seinen Hintern heben" und ggf klagen. Immer nur jammern hilft nicht.

D
DocPille

30.05.2012 um 17:35 Uhr

@betrvggilt

du schreibst ja sowas von schwachsinn, ,bouton' akke infis??

und helfen tust du dem fragenden überhaupt nicht.es wird gefragt ob ein Zeitarbeiter einen BR gründen kann, und du kommst mit individualrecht. Klagen, ich denke du weisst was ein zeitarbeiter an lohn bekommt...............

HerrJuba ich schliesse mich der Aussage von Mundwerker an, auf gehts

F
Fairlight

30.05.2012 um 18:04 Uhr

Alter, der Ton hier manchmal...

O_o

M
Matze

30.05.2012 um 19:48 Uhr

@docpille, könnte es sein, dass bertvggilt "alle Infos" meint? Dann wäre diese Richtigstellung wohl hilfreicher. "Schwachsinn" und ähnlich beleidigende Betitelungen von Schreibern machen das Mitlesen mühsam und verführen, eher in andere Foren zu suchen oder zu schreiben. Sicherlich bist Du der beste und klügste BR, den dieses Forum zu 'lesen' bekommt, aber musst Du das dann auf diese Weise herausstellen? Schade, Deine Sachkommentare in anderen Threads fand ich weitaus hilfreicher. Mit kollegialen Grüßen

B
betrvggilt

30.05.2012 um 19:49 Uhr

Docpille

oben auf der Seite gibt es BR Wahlen.

Weiter AG droht bei Krankheit mit Kuendigung. Da kann der BR nur ggf der Kuendigung wiedersprechen AG stoett es ggf nicht. Folge AN muss klgen, da Induvidualrecht.

Gleiches wenn AG zustehende Boni nicht zahlt.

Letztlich, wrnn AG kranken AN sagt kommen oder und sie kommen kann der BR ausser Reden auch nichts machen. Das auch nur, wenn der AG zuhoert.

Gehaelter verhandeln kann der BR wegen Tarifvorbehalt auch nicht.

B
betrvggilt

30.05.2012 um 19:55 Uhr

Da viele moegliche Pkt angesprochen wurden welche der BR eben nicht regeln kann der Hinweus auf Induvidualrecht. Denn hier liegt vieles im argen was ein BR dann wohl bei solchen AG auch nicht aendern kann.

S
Streikbrecher

30.05.2012 um 20:11 Uhr

@docpille,

Was hat das Einkommen mit der Gründung eines BR zu tun oder dem hier angesprochenen Thema. Es ist nun einmal wirklich so, dass vieles was hier wohl ganz verkehrt läuft Induvidualrecht betrifft. Da kann dann der BR außer reden wirklich nichts machen. Wenn AG so handeln, werden sie weiter wohl alles versuchen die Bildung eines BR zu unterlaufen und wenn er es nicht klappt hört er dem Br bestimmt nur dort zu wo er es zwingend muss. So ist nun einmal die Welt auch wenn es uns nicht gefällt.

Der befristete AN der hier dann das Thema BR angeht, dürfte dann weiter auch bestimmt ganz gewiss zu denen gehören deren ArbV nicht verlängert wird. Mit Auslauf der Befristung war es das dann für den AN.

G
gironimo

30.05.2012 um 20:32 Uhr

Ich denke - Individualrecht hin oder her - der fragende Kollege kennt die Unterschiede wahrscheinlich nicht (ja noch nicht mal jeder antwortende).

Fakt ist, dass es ein guter BR dazu bringen kann, dass einzelne AN gar nicht erst zu dem Punkt kommen müssen, über juristische Fragestellungen nachzudenken.

Darum ist die Wahl eines BR immer ein Schritt in die richtige Richtung. Wie oben bereits geantwortet wurde: Die Gewerkschaft kann dabei in jeder Hinsicht helfen (> Mitgliedschaft)

B
betrvggilt

30.05.2012 um 21:06 Uhr

Gironimo

das der Fragesteller mit den zwei Rechten vielleicht nichts anfangen kann, mag ja stimmen. Der Hinweis sollte ihm ja nur klar machen, dass bei den angesprochenen Themen ein BR ggf auch nicht wirklich helfen kann

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