W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat in 2 Gremien

P
paparon
Okt 2020 bearbeitet

folgender Sachverhalt: Im Unternehmen A und im Unternehme B wurde ein eigenständiger Betriebsrat gewählt. Aufgrund eines Doppelvertrages (ein Arbeitnehmer hat in beiden Unternehmen einen Arbeitsvertrag) ist dieser Arbeitnehmer in beide Gremien gewählt worden. In einem Gremium ist er Vorsitzender geworden , im anderen Stellvertreter. Frage: können die beiden Gremien zusammen Sitzungen abhalten? Aufgrund des Ausscheidens eines Vorsitzenden möchte der Vorsitzende mit den beiden Verträgen auch den anderen Vorsitz übernehmen. Geht das???

58505

Community-Antworten (5)

B
BRHamburg

09.01.2019 um 11:21 Uhr

Da die Sitzungen des Betriebsrats nicht öffentlich sind, geht es nicht.

K
kratzbürste

09.01.2019 um 11:29 Uhr

Aber er kann in beiden Gremien Vorsitzender sein.

P
petermännchen

09.01.2019 um 11:36 Uhr

Da er ArbN in beiden Betrieben ist, kann er auch in beiden Betrieben gewählt werden. Er kann auch innerhalb der Gremien jeweils Vorsitzender sein. Eine Zusammenlegung der Sitzungen der beiden Betriebe ist nicht möglich.

P
Pjöööng

09.01.2019 um 11:40 Uhr

Natürlich geht das nicht!

Abgesehen davon: Was wäre der Nutzen dieses Vorgehens? Ausdehnung des Kaffeeplausches?

L
Löaa

08.10.2020 um 17:52 Uhr

Was sind die 2 gremien nochmal ?

Ihre Antwort