folgender Sachverhalt:
Im Unternehmen A und im Unternehme B wurde ein eigenständiger Betriebsrat gewählt. Aufgrund eines Doppelvertrages (ein Arbeitnehmer hat in beiden Unternehmen einen Arbeitsvertrag) ist dieser Arbeitnehmer in beide Gremien gewählt worden. In einem Gremium ist er Vorsitzender geworden , im anderen Stellvertreter.
Frage: können die beiden Gremien zusammen Sitzungen abhalten? Aufgrund des Ausscheidens eines Vorsitzenden möchte der Vorsitzende mit den beiden Verträgen auch den anderen Vorsitz übernehmen. Geht das???