Betriebsrat in 2 Gremien
folgender Sachverhalt: Im Unternehmen A und im Unternehme B wurde ein eigenständiger Betriebsrat gewählt. Aufgrund eines Doppelvertrages (ein Arbeitnehmer hat in beiden Unternehmen einen Arbeitsvertrag) ist dieser Arbeitnehmer in beide Gremien gewählt worden. In einem Gremium ist er Vorsitzender geworden , im anderen Stellvertreter. Frage: können die beiden Gremien zusammen Sitzungen abhalten? Aufgrund des Ausscheidens eines Vorsitzenden möchte der Vorsitzende mit den beiden Verträgen auch den anderen Vorsitz übernehmen. Geht das???
Community-Antworten (5)
09.01.2019 um 11:21 Uhr
Da die Sitzungen des Betriebsrats nicht öffentlich sind, geht es nicht.
09.01.2019 um 11:29 Uhr
Aber er kann in beiden Gremien Vorsitzender sein.
09.01.2019 um 11:36 Uhr
Da er ArbN in beiden Betrieben ist, kann er auch in beiden Betrieben gewählt werden. Er kann auch innerhalb der Gremien jeweils Vorsitzender sein. Eine Zusammenlegung der Sitzungen der beiden Betriebe ist nicht möglich.
09.01.2019 um 11:40 Uhr
Natürlich geht das nicht!
Abgesehen davon: Was wäre der Nutzen dieses Vorgehens? Ausdehnung des Kaffeeplausches?
08.10.2020 um 17:52 Uhr
Was sind die 2 gremien nochmal ?
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