Betriebsstilllegung - was passiert mit den BR-Unterlagen?
Aufgrund der Betriebsstilllegung in unserem Unternehmen wurden alle Mitarbeiter inkl. dem Betriebsrat fristgerecht gekündigt.
Habe mich bereits anwaltlich beraten lassen, ist aber leider gar nichts zu machen.
Nun: was wird mit den Betriebsratsunterlagen? Lt. Anwalt sind diese Eigentum der GmbH. Da sich jedoch darin vertraulicher Mitarbeiterschriftverkehr etc. befindet.
Da es leider den Betriebsrat in unserem Unternehmen gerade mal 1,5 Jahre gegeben hat, weiß ich nun nicht, was ich damit machen DARF.
Darf ich die Unterlagen vernichten? Wer kann mir hier helfen.
Community-Antworten (6)
30.10.2009 um 18:10 Uhr
@Gundel Wird der Betrieb stillgelegt UND die GmbH aufgelöst oder nur ersteres...? Andererseits: Was hindert Dich an der Vernichtung der persönlichen Notizen...?
30.10.2009 um 18:20 Uhr
@Gundel, BR Unterlagen sind Eigentum des BR! Die persönlichen Unterlagen und der mitarbeiterrelavante Schriftverkehr, Unterlagen, wie Protokolle der Sitzungen ect.pp.... gehören in den Reisswolf!
30.10.2009 um 18:31 Uhr
Aufgrund einer Geschäftsentscheidung wird der Betrieb stillgelegt, die GmbH jedoch aufrecht erhalten. Alle Mitarbeiter wurden aufgrund dieser leider nicht anfechtbaren Entscheidung entlassen.
Kann ich wirklich alle Protokolle des BR durch den Reißwolf jagen? Der Anwalt meinte, dass hier eventuell die Unterlagen an die Gewerkschaft zu geben seien.
30.10.2009 um 18:47 Uhr
@Gundel, die Unterlagen des BR dürften wohl spätestens im Moment der Betriebsstilllegung ihre rechtliche Bedeutung verlieren. Ergo beendet die rechtliche Einheit (BR), die zur ordnungsgemässen Aufbewahrung verpflichtet ist, in diesem Moment ihre Existenz. Insofern müssten die Unterlagen des BR dann datenschutzsicher vernichtet werden. Aber ein Anruf bei der GEW kann nichts schaden....
30.10.2009 um 19:27 Uhr
@pirat
die Unterlagen des BR dürften wohl spätestens im Moment der Betriebsstilllegung ihre rechtliche Bedeutung verlieren.
Das ist eine Vermutung von Dir die abe rnicht zutreffen muss. Es könnten ja noch später Arbeutsgerichtliche Verfahren kommen, zu denen diese Unterlagen notwenig werden.
Ich würde als die Unterlagen in eine Box versiegeln und dann der Enpfehlung des RA mit der Gerwerkschaft folgen.
@Gundel,
§ 103 BetrVG Die Kündigung ist jedoch auch im Falle von BR-Mitgliedern nur berechtigt, wenn keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb des AG besteht (BAG 13. 8. 92, DB 93, 1224, vgl. § 102 Rn. 194). Wird nur eine Betriebsabteilung stillgelegt, sind die geschützten Personen in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen; falls dies nicht möglich ist, dürfen sie erst als letzte gekündigt werden (§ 15 Abs. 5 KSchG; vgl. KDZ, § 15 KSchG Rn. 74 ff.).
Wurde dieses geprüft?? Also die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung in einem andern Betrieb der GmbH??
BRM sollten auf alle Fälle kündigungsschutzklage erheben.
30.10.2009 um 22:25 Uhr
Gundel Wo ist das Problem? Alle Unterlagen durch den Schredder und in Müllsäcke füllen und der GmbH vor dem Schreibtisch stellen, wenn es den noch gibt.
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